(openPR) (Hagen/Kreuzlingen - 18.10.2012) Am gestrigen Mittwoch verurteilte das Schweizer Bezirksgericht in Kreuzlingen ( Bodensee) das Hagener Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF) mit seinem Geschäftsführer Jürgen Ortmüller, dass sie nicht mehr behaupten dürfen, dass die Delfinhaltung im Schweizer Vergnügungspark Connyland „Tierquälerei“ sei.
Das WDSF hatte im Juli letzten Jahres, nachdem sechs Delfine innerhalb von drei Jahren in dem Vergnügungspark-Delfinarium gestorben waren und das Delfinarium von den Tierschützern inspiziert worden war, von „katastrophalen Haltungsbedingungen“ und von „Tierquälerei“ gesprochen. Im November verstarben zwei weitere Delfine in den künstlichen Becken. Eine Autopsie ergab eine Antibiotikum-Vergiftung.
Das Connyland wehrte sich mit einer einstweiligen Verfügung und mit einer Zivilklage. Darüber entschied jetzt Gerichtspräsident Urs Haubensak mit den Richtern Roland Werner und Silvia Dahinden gegen das WDSF. „Man darf grundsätzlich behaupten, dass eine Delfinhaltung Tierquälerei ist“, so Haubensak in der mündlichen Verhandlung. Unzulässig sei diese Behauptung aber gegenüber einem bestimmten Delfinarium wie dem Connyland, wenn bekannt ist, dass eine Strafuntersuchung läuft. Es läge damit eine Persönlichkeitsverletzung vor, weil der unbefangene Leser bei der Behauptung von „Tierquälerei“ davon ausgehen würde, dass das Connyland bereits einen Straftatbestand erfüllt habe.
Connyland-Rechtsanwalt Dominik Hasler bombadierte das Gericht in einem langatmigen Plädoyer mit einer Unzahl von Paragraphen und der weiteren Forderung, dass das WDSF das Urteil auf seiner Homepage veröffentlichen müsse. Dem folgte das Gericht jedoch nicht, weil keine weiteren Verstöße festgestellt worden seien. Der deutsche Rechtsanwalt des WDSF, Gerd Schönfelder, forderte in seinen kurzen und präzisen Ausführungen das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, so wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits mehrmals bestätigt habe.
Das WDSF will jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um dann ggf. in die Berufung zu gehen. WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: „Das Urteil ist in meinen Augen ein Witz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird damit in der Schweiz mit Füssen getreten. In gleichgelagerten Fällen der Aussage von Tierquälerei gegenüber bestimmten namentlich genannten Zoos hat das deutsche Bundesverfassungsgericht und in Österreich der Oberste Gerichtshof auf der Grundlage der Rechtsprechung des EGMR entschieden, dass die Aussage „Tierquälerei“ eine freie Meinungsäußerung ist. Auch das Schweizer Bundesgericht hat sich dem bisher angeschlossen. Ein Provinzgericht in der Nähe des Connyland entscheidet damit aus unserer Sicht gegen obergerichtliche Urteile. Das werden wir auch im Interesse des Tierschutzes nicht hinnehmen.“--














