(openPR) Zürich/Brüssel. Gestern ist die neue EU-Gesetzgebung zu Gentech-Lebens- und –Futtermitteln (GVO) in Kraft getreten. Die neue Gesetzgebung enthält nach wie vor Lücken, ist aber rigider als die schweizerischen Deklarationsbestimmungen. So gilt beim Tierfutter in der EU eine Deklarationslimite von 0,9 Prozent gegenüber 3 Prozent in der Schweiz. Hochverarbeitete Gentechprodukte wie Öle, Fette, Stärke, Zucker sind hierzulande nicht deklarationspflichtig und von den KonsumentInnen nicht als GVO erkennbar. Die Schweizer KonsumentInnen tappen also weiter im Dunkeln. Der Bundesrat ist dringend aufgefordert, die GVO-Verordnungen nachzubessern.
In der EU müssen seit gestern sämtliche Lebens- und Futtermittel gekennzeichnet werden, die mehr als 0,9 Prozent Gentech-Anteil einer Zutat aufweisen (Schweiz: 1 Prozent für Lebensmittel und 3 Prozent für Futtermittel). Unter die EU-Deklarationspflicht fallen neu auch hochverarbeitete Lebensmittel und Zusatzstoffe, bei denen die Gentech-Herkunft nicht durch Analyse, sondern nur durch Warenflusskontrolle nachgewiesen werden kann. Aus gentechnisch verändertem Mais gewonnene Stärke, Sojaöl oder Zucker aus genmanipulierten Rüben werden in der Schweiz ohne Kennzeichnung verkauft, während in der EU ein Hinweis auf der Verpackung stehen muss. Zudem wird in der EU in Zukunft nicht mehr zwischen der Zulassung von Lebens- und Futtermitteln unterschieden.
«Es ist stossend, dass den Schweizer Konsumenten Informationen vorenthalten werden, die ihnen erleichtern würden, gentechfrei einzukaufen», klagt Bruno Heinzer von der Greenpeace-Genschutz-Kampagne an. «Es ist auch nicht einzusehen, dass in der Schweiz die Zulassung von Futter- und Lebensmittel unterschiedlich gehandhabt wird. Die EU hat offensichtlich eingesehen, dass sich die beiden Warenflüsse nicht voneinander trennen lassen. Dies hat auch der Starlink-Skandal gezeigt, als genmanipuliertes Futtermittel in den Lebensmittelkreislauf gelangte und so weltweit Corn Flakes, Mais-Chips und andere Lebensmittel verseuchte.»
Greenpeace fordert den Bundesrat auf, die Schweizer Verordnungen zu Gentech-Lebens- und Futtermitteln nachzubessern und sie zumindest auf das Niveau der EU anzuheben. Insbesondere sollen die Zulassungsverfahren für Lebens- und Futtermittel vereinheitlicht werden.