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RECHTLEGAL - Newsticker 44 + 45/2006 vom 17.11.2006

17.11.200609:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
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(openPR) Arbeitsrecht - Kinderarbeit

Die Lebensweisheit "Kinderarbeit ist verboten" gilt in dieser Allgemeinheit nicht. Hierzu einige Einzelheiten:

13jährige dürfen - natürlich nur mit Einwilligung der Eltern - leichte und geeignete Tätigkeiten wie Botengänge, Babysitting oder das Austragen von Zeitungen erledigen, maximiert auf täglich zwei Stunden.



15-jährige dürfen täglich maximal acht Stunden bei höchstens 40 Wochenstunden arbeiten, wobei auf ihre Physis und Psyche Rücksicht zu nehmen ist. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Grundsätzlich sind - mit obigen Ausnahmen - Kinder unter 15 Jahren sowie alle Jugendlichen, die der Schulpflicht in Vollzeit unterliegen, nicht arbeitspflichtig.

Arbeitsrecht - Vergütung von Überstunden

Der Arbeitgeber muss Überstunden des Arbeitnehmers nur dann vergüten, wenn er diese anordnet oder billigend entgegen nimmt. Zusätzlich sind Überstunden bei nachweisbar betriebsnotwendigen Tätigkeiten zu erstatten. Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitnehmer.

Daher wies das LAG Rheinland-Pfalz zum Az. 9 SA 711/05 die Klage auf Vergütung von knapp 200 Überstunden, angefallen während dreier Monate ab. Der Arbeitnehmer konnte nicht nachweisen, dass die Überstunden betriebsnotwendig waren, ebensowenig, dass der Arbeitgeber sie billigend in Kauf genommen hatte. Angeordnet waren sie auch nicht.

Wettbewerbsrecht - Werbeanhänger am Straßenrand

Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging die Streitfrage, ob das Parken eines mit Werbung beklebten Anhängers am Straßenrand wettbewerbswidrig ist.

Der BGH entschied zum Az. I ZR 250/03 dass man mit Werbung beklebte Anhänger nach Wettbewerbsrecht grundsätzlich am Straßenrand parken darf, unabhängig davon, ob das Parken dort nach Straßengesetzen erlaubt oder verboten ist. Der Verstoß gegen Straßengesetze kann nämlich nicht wettbewerbswidrig sein, da diese nur die Straßennutzung regeln, nicht aber das Wettbewerbsverhalten.

Verkehrsrecht - Amtliche Schilder

Verkehrsschilder sind nur dann gültig und bindend, wenn es sich, dies sollte klar sein, um amtliche Schilder handelt.

Obwohl der Sachverhalt so eindeutig scheint, musste sich das Verwaltungsgericht (VG) Aachen zum Az. K 805/03 mit dem Fall einer Umzugsspedition befassen, die selbstgebastelte Halteverbotsschilder verwendete. Der dort parkende Autofahrer, dessen Auto dort abgeschleppt wurde, konnte sich erfolgreich auf die Nichtgeltung dieser privaten Schilder berufen.

Kaufrecht - Unfallfreier Unfallwagen

Ein Autohändler, der in einer seiner Filialen einen Unfallwagen repariert, darf ihn natürlich in einer anderen seiner Filialen verkaufen.

Allerdings darf er das Fahrzeug nicht, dieser Fall lag der Entscheidung des OLG Schleswig zum Az. 5 U 11/05 zu Grunde, als unfallfrei verkaufen, gestützt auf die Argumentation, der dortige Niederlassungsleiter kenne den Unfall nicht.

Das Team von RECHTLEGAL meint: "Ein Schelm, wer Böses dabei denkt."

Steuerrecht - Mehrwertsteuer und UMTS-Gebühren

Die Generalstaatsanwältin beim Europäischen Gerichtshof, Juliane Kokott, hat dem Gerichtshof empfohlen, die Kosten für die seinerzeitigen Versteigerungen der UMTS-Lizenzen als mehrwertsteuerfrei zu bewerten.

Da der EuGH in aller Regel den Empfehlungen seiner Generalanwälte folgt, müssen die ersteigernden Mobilfunkbetreiber ihre Hoffnung auf Mehrwertsteuer-Erstattungen in mindestens siebenstelliger Höhe wohl begraben.

Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen in Deutschland stiegen im Oktober 2006 verglichen mit dem Vorjahr um beinahe 10%. Insgesamt haben sich in diesem Jahr in den letzten zehn Monaten die Steuereinnahmen um 8% auf knapp EUR 350 Mrd. gesteigert.

Zu guter Letzt - Suspendierung und zehn Gebote

Der höchste Richter des US-Bundesstaats Alabama, Roy Moore, ist vom Dienst suspendiert worden, weil er sich standhaft geweigert hat, ein von ihm selbst im Obersten Gerichtshof in Montgomery/Alabama aufgestelltes Denkmal mit den zehn Geboten zu entfernen.

Der Richter, der das Monument vor Jahren hatte aufstellen lassen, verteidigte sich damit, dass es ihm nur darum gehe, die Existenz von Gott zu verdeutlichen, denn dieser sei die Basis des Justizsystems.

Dennoch blieb es bei der Suspendierung für den bibelfesten Richter.

Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.

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