openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Recht auf Vergessen im Internet

04.12.201909:13 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Recht auf Vergessen im Internet

(openPR) Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06.11.2019 zum Aktenzeichen 1 BvR 16/13 entschieden, dass Onlinepressearchive verpflichtet sein können, Schutzvorkehrungen gegen die zeitlich unbegrenzte Verbreitung personenbezogener Berichte durch Internetsuchmaschinen zu treffen, da auch bei schweren Straftaten der Täter das Recht hat, online nicht dauerhaft mit vollem Namen gefunden zu werden ("Recht auf Vergessen I").



Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 83/2019 vom 27.11.2019 ergibt sich:

Der Beschwerdeführer wurde im Jahr 1982 rechtskräftig wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er 1981 an Bord einer Yacht auf hoher See zwei Menschen erschossen hatte. Über den Fall veröffentlichte "Der Spiegel" 1982 und 1983 unter Auseinandersetzung mit der Person des namentlich genannten Beschwerdeführers drei Artikel in seiner gedruckten Ausgabe. Seit 1999 stellt die beklagte Spiegel Online GmbH die Berichte in einem Onlinearchiv kostenlos und ohne Zugangsbarrieren zum Abruf bereit. Gibt man den Namen des Beschwerdeführers in einem gängigen Internetsuchportal ein, werden die Artikel unter den ersten Treffern angezeigt. Nachdem der 2002 aus der Haft entlassene Beschwerdeführer erstmals im Jahr 2009 Kenntnis von der Online-Veröffentlichung erlangt hatte, erhob er nach erfolgloser Abmahnung Unterlassungsklage mit dem Antrag, es der Beklagten zu untersagen, über die Straftat unter Nennung seines Familiennamens zu berichten.

Der BGH hatte die Klage abgewiesen. Im Streitfall habe das Interesse des Beschwerdeführers am Schutz seiner Persönlichkeit hinter dem von der Beklagten verfolgten Informationsinteresse der Öffentlichkeit und ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung zurückzutreten. Die Öffentlichkeit besitze ein anerkennenswertes Interesse daran, sich über vergangene zeitgeschichtliche Ereignisse wie den Prozess, der untrennbar mit Person und Namen des Beschwerdeführers verbunden sei, anhand unveränderter Originalberichte zu informieren.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügte der Beschwerdeführer eine Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Er sei selbst mit seiner Tat nicht wieder ins Licht der Öffentlichkeit getreten und wolle heute davon unbelastet seine Sozialbeziehungen gestalten. Demgegenüber würden Dritte bei Eingabe seines Namens im Rahmen einer Suchmaschinen-Recherche, wie sie heute weithin üblich sei, an erster Stelle auf diese Berichte gelenkt. Dies beeinträchtige ihn in der Entfaltung seiner Persönlichkeit schwerwiegend. Der damalige Mordprozess stelle zwar unbestreitbar ein zeitgeschichtliches Ereignis dar; daraus folge nach so langer Zeit jedoch nicht zwingend ein fortdauerndes öffentliches Interesse an der Nennung seines Namens.

Das BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben.

Der veröffentlichte Beschluss "Recht auf Vergessen I", der ergänzt werde durch den Beschluss des BVerfG vom 06.11.2019 (1 BvR 276/17 "Recht auf Vergessen II"), betreffe einen Rechtsstreit, der zwar im Anwendungsbereich des Unionsrechts liege, das aber von den Mitgliedstaaten verschieden ausgestaltet werden könne, so das BVerfG. Deshalb seien die Grundrechte des Grundgesetzes anzuwenden.
Das BVerfG habe zunächst seinen Prüfungsmaßstab im Kontext des Unionsrechts präzisiert. Danach habe es geprüft, wenn Fachrecht unionsrechtlich nicht vollständig vereinheitlicht und in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet sei, dessen Auslegung primär am Maßstab der Grundrechte des Grundgesetzes, auch wenn daneben gleichzeitig die Unionsgrundrechte gelten. Das beruhe auf der Annahme, dass gestaltungsoffenes Unionsrecht auf eine Vielfalt auch grundrechtlicher Wertungen angelegt sei, und der Vermutung, dass die Anwendung der deutschen Grundrechte das dann nur einen Rahmen bildende Schutzniveau der Unionsgrundrechte mitgewährleiste. Einer ergänzenden Prüfung der Unionsgrundrechte bedürfe es hier nur, wenn konkrete und hinreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schutz des Grundgesetzes nicht ausreiche.
In der Sache sei auszuführen, dass sich Schutzansprüche gegenüber der Verbreitung von alten Presseberichten in einem Online-Archiv nach einer Abwägung der sich gegenüberstehenden Grundrechte richten, bei der der Zeit unter den Kommunikationsbedingungen des Internets besonderes Gewicht zukomme ("Recht auf Vergessen"). Dabei sei zu berücksichtigen, wieweit dem Verlag Mittel zu Gebote stehen, zum Schutz der Betroffenen auf die Verbreitung der alten Berichte im Internet – insbesondere auf deren Auffindbarkeit durch Suchmaschinen bei namensbezogenen Suchabfragen – Einfluss zu nehmen.
Gestützt seien solche Ansprüche in Abgrenzung von dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf die äußerungsrechtlichen Schutzdimensionen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1069812
 303

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Recht auf Vergessen im Internet“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von kanzlei JURA.CC

Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?Bild: Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Kündigungsgrund Nichtimpfung – droht nicht geimpften Arbeitnehmern die Kündigung?
Die gesetzliche Impfpflicht rückt in greifbare Nähe. Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber fragen sich, was dies konkret für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Es besteht die Gefahr, dass Arbeitnehmer ihren Job verlieren, wenn sie nicht geimpft sind. Aber auch ohne Kündigung durch den Arbeitgeber könnten Arbeitnehmer, die nicht geimpft sind, echte Probleme bekommen. Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“, das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der nicht arbeitet, erhält vom Arbeitgeber auch keinen Lohn. Das der Arbeitnehmer n…
Bild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein ArbeitsunfallBild: Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Tödlicher Rückweg von der Arbeit ohne Ausstempeln ist kein Arbeitsunfall
Das Bundessozialgericht hat am 06.10.2020 zum Aktenzeichen B 2 U 9/19 R entschieden, dass ein verletzender Sprung auf einer Hüpfburg im Rahmen eines FSJ in einer Bildungs- und Ferienstätte ein Arbeitsunfall darstellt. Aus dem Terminbericht des BSG Nr. 37/20 vom 06.10.2020 ergibt sich: Die Beteiligten streiten darum, ob der tödliche Verkehrsunfall des Ehemanns der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Die Klägerin ist die Witwe des Verunfallten, der als Produktionsmitarbeiter tätig war. Am 25.06.2014 verließ er während der Schicht bei laufender Ma…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die ZukunftBild: Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft
Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft
… pädagogisch-inhaltlichen Rahmenbedingungen passen. Genau deshalb brauchen wir die Akademisierung der Ausbildung und einen einheitlichen Bildungsplan", erklärt Monika Riha. Tagesmütter/-väter/-eltern nicht vergessen Wichtig sei auch, so Monika Riha, dass bei der Konzeption zur Umsetzung des Gratiskindergartens nicht auf die Tagesmütter, Tagesväter und …
EAK Rems-Murr unterstützt "Gmünder Aufruf zur Religionsfreiheit"
EAK Rems-Murr unterstützt "Gmünder Aufruf zur Religionsfreiheit"
… Institutionen unterstützt werden, z.B. im Internet unter www.aufruf-religionsfreiheit.de ." Der Aufruf und seine Unterstützung werden der Bundesregierung und dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestags übermittelt. "Wir dürfen nicht vergessen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf unserer Erde keine Selbstverständlichkeit ist" so David Müller.
Schutz personenbezogener Daten im Internet
Schutz personenbezogener Daten im Internet
… spanischen Klägers, Joaquín Muñoz Rodriguez: "Die betroffene Person muss ein Recht haben zu entscheiden, welche Information für sie schädlich ist. Es gibt ein Recht auf Vergessen." Ohne Google könne man heute keinerlei Information über die Zwangsversteigerung abrufen und Google bewege sich mit seiner Aussage, rein vermittelnden Charakter zu haben, "am …
Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850: Das Wunschdenken des Forums Mobilfunkkommunikation
Vornorm ÖVE/ÖNORM E 8850: Das Wunschdenken des Forums Mobilfunkkommunikation
Die diesbezüglichen Empfehlungen der WHO, basierend auf den Empfehlungen eines privaten Vereins, der offensichtlich den Mobilfunkbetreibern sehr freundlich gesinnt sein könnte, kann man getrost vergessen. Das ist auch der Grund, weshalb die Österr. Ärztekammer am 29.9.2005 Widerspruch gegen die neue Ö-Norm erhoben und dies auch der APA mitgeteilt hat. …
Bild: Das Internet ist ein großes Gedächtnis, doch ewig ist es nichtBild: Das Internet ist ein großes Gedächtnis, doch ewig ist es nicht
Das Internet ist ein großes Gedächtnis, doch ewig ist es nicht
… her, dass ganz Deutschland von "der Hamburgerin Tessa mit der Facebookparty" sprach. Die Gymnasiastin wollte ihren Geburtstag feiern und hatte in dem sozialen Netzwerk vergessen, das Event als "geschlossen" zu kennzeichnen. Nachdem diese Panne in der Presse ausführlich diskutiert wurde, war Tessas Name plötzlich deutschlandweit bekannt. Der Fall von …
DSGV 2018 in der EU fordert Unternehmen
DSGV 2018 in der EU fordert Unternehmen
… Datenschutzrechtes innerhalb der EU. Dabei steht die Kontrolle des einzelnen Bürgers über seine personenbezogenen Daten im Mittelpunkt. Zudem wird für Nutzer das Recht auf Vergessen im Internet gestärkt. Konkret bedeutet das: Nutzer erhalten das Recht auf einen leichteren Zugang zu ihren personenbezogenen Daten. Bürger müssen sich einfacher als bisher …
Bild: Das Imperium wurde zurückgeschlagen - Bundesverfassungsgericht legitimiert "Gegnerliste" bei RechtsanwältenBild: Das Imperium wurde zurückgeschlagen - Bundesverfassungsgericht legitimiert "Gegnerliste" bei Rechtsanwälten
Das Imperium wurde zurückgeschlagen - Bundesverfassungsgericht legitimiert "Gegnerliste" bei Rechtsanwälten
… Dies gilt auch uneingeschränkt für Werbemaßnahmen von Anwälten im Internet. Die hier getroffene Entscheidung betrifft ein jahrelanges Streitverfahren. Während die betroffene Kanzlei vor dem LG Berlin, dem Kammergericht und dem BGH verlor, gab ihr das BVerfG Recht, da die Fachgerichte schlicht vergessen hätten, die Abwägung mit Art. 12 GG vorzunehmen.
Gibt es ein Recht auf Einwanderung?
Gibt es ein Recht auf Einwanderung?
In der aktuellen Zuwanderungsdebatte wird in der Regel nur das Recht auf Einwanderung diskutiert. Oftmals wird vergessen, dass mit dem Recht auf Einwanderung auch ein Recht auf Auswanderung einhergehen muss. Der Politikwissenschaftler Herr Dr. Oliviero Angeli (TU Dresden) nähert sich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Politische Theorie (Heft …
E-Mail Marketing und Recht (Teil 11)
E-Mail Marketing und Recht (Teil 11)
Was ist das "Recht auf Vergessen" und was bedeutet es für die Unternehmen? Bettina Wulf hat es vorgemacht. Sie hat einen Internet-Konzern dazu gezwungen, Daten zu löschen. Welche Rechte haben Bürger gegenüber diesen Unternehmen und wie kann die neueste EU-Gesetzgebung interpretiert werden? Philipp von der Brüggen (technology marketing People gmbh) interviewt …
Bild: Brauchen wir ein Recht auf Vergessen im Internet?Bild: Brauchen wir ein Recht auf Vergessen im Internet?
Brauchen wir ein Recht auf Vergessen im Internet?
… Internets Archive anlegen und diese Inhalte damit noch viele Jahre später zugänglich machen. Darum wird schon länger darüber diskutiert, ob es ein „Recht auf Vergessen“ geben soll, quasi eine Verpflichtung für Webseitenbetreiber, personenbezogene Daten nach einer bestimmten Speicherdauer automatisch zu löschen. Gedacht wird dabei an eine Art digitalen …
Sie lesen gerade: Recht auf Vergessen im Internet