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Stadt Zittau hängt NPD-Wahlplakate zu Recht ab

22.05.201920:11 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Stadt Zittau hängt NPD-Wahlplakate zu Recht ab
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Parteienrecht
Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. bearbeitet im Schwerpunkt das Parteienrecht

(openPR) Das Verwaltungsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 20.05.2019 zum Aktenzeichen 6 K 385/19 entschieden, dass die von der NPD in Zittau (Landkreis Görlitz) aufgehängten Wahlplakate mit der Aufschrift "Stoppt die Invasion: Migration tötet!" den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Sie stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar und konnten deshalb von der Stadt als Ortspolizeibehörde aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden.



Aus der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts vom 21.05.2019 ergibt sich:

Ausweislich des Beschlusses zeigten die Wahlplakate im Zentrum unter der in roter Farbe dargestellten Überschrift "Stoppt die Invasion:" die Parole "Migration tötet!". Graphisch unterlegt sei dieser Schriftzug mit Ortsnamen, zwischen denen sich Totenkreuze befänden. Dabei handele es sich um Orte im Bundesgebiet, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- und Tötungsdelikten gekommen sei, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben wurden. Neben dem Wahlkampfslogan befinde sich auf rotem Grund das Parteilogo und darunter die Aufforderung "Widerstand – jetzt".

Die Richter teilten die Auffassung der Stadt Zittau, dass die von ihr abgehängten Wahlplakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, weil sie offensichtlich den Straftatbestand der Volksverhetzung i. S. v. § 130 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllten. Mit dem Wahlplakat greife die Antragstellerin die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten an. Dieser Teil der Bevölkerung werde "von ihr böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Das Plakat vermittle "dem unbefangenen Betrachter bereits allein durch seinen Wortlaut "Migration tötet!" den Eindruck, dass sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer potentielle Straftäter von Tötungsdelikten sind". Dieser Eindruck werde durch die Ortsnamen im Hintergrund noch verstärkt. Das Plakat sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Der Slogan "Migration tötet!" schüre Ängste vor Migranten und impliziere, dass der deutsche Staat nicht in der Lage sei, seine Bürger vor ausländischen Straftätern zu schützen. Durch die im "kriegerischen Jargon" formulierte Aufforderung "Stoppt die Invasion" und "Widerstand – jetzt" würden "die Bürger unverhohlen dazu aufgefordert, sich nun selbst gegen die Migration und einreisende Ausländer zu wehren". Dadurch werde nicht nur das Gewaltmonopol des Staates in Frage gestellt. Vielmehr seien solche Äußerungen auch geeignet, "das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtssicherheit zu erschüttern, eine latent vorhandene Gewaltbereitschaft insbesondere rechtsradikal gesinnter Personen gegenüber Migranten zu stärken, Abneigungen hervorzurufen und die Gewaltschwelle herabzusetzen und damit den öffentlichen Frieden zu gefährden".

Vor diesem Hintergrund könne die Stadt nicht – wie von der Antragsgegnerin beantragt – verpflichtet werden, die von ihr abgehängten Plakate erneut aufzuhängen. Durch deren Verwendung im öffentlichen Straßenraum habe die Partei eine "Dauerstraftat" verwirklicht, die von der Behörde in der von ihr gewählten Form habe beendet werden können.

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