(openPR) Roßwein/Sachsen. Die „Division Döbeln“, eine Neonazis-Kameradschaft, fühlt sich offenbar sicher. Auf ihrer Homepage steht zu lesen: „In der Nacht vom Freitag (24.07-09) zum Samstag (25.07.09) (...) wurden Flugblätter verteilt sowie schwachsinnige Propaganda von Straßenlaternen und ähnlichem entfernt!“
Geschädigter ist der junge Kandidat der SPD zur Landtagswahl in Sachen am 30. August. Der Vorsitzende der SPD in Mittelsachsen, Henning Homann, hat bereits zweimal Anzeige erstattet, da mehr als 100 seiner Wahlplakate zerstört oder gestohlen wurden. Strafrechtsexperten gehen bei ähnlichen Fällen davon aus, dass jetzt die Staatsanwaltschaft Anklage erheben muss, waren doch Homanns Plakate die einzigen, die zu der angegebenen Zeit an Straßenlaternen hingen und die Täter somit ein öffentliches Geständnis abgelegt hätten. Erst dann könne der Geschädigte auch seinen erheblichen finanziellen Schaden geltend machen.
An diesem konkreten Fall stellt sich erneut die grundsätzliche Frage, was Staat und Gesellschaft den Neonazis eigentlich alles noch durchgehen lässt. Sollten jetzt selbst öffentliche Geständnisse, Straftaten begangen zu haben nicht mehr ausreichen, um gegen die braune Gefahr vorzugehen? Den Sonntagsreden von der wehrhaften Demokratie müssen endlich Taten folgen.
Mit dem Verbot der NPD wäre von staatlicher Seite ein Anfang gemacht. Aber das reicht bei weitem nicht. Alle demokratischen Parteien müssen klar machen, dass sie bei der Bekämpfung neonazistischer Aktivitäten zusammenstehen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, der CDU-Kandidat darüber in der Presse spekuliert, dass es ja auch Linke gewesen sein könnten, sind wir davon wohl noch ein gutes Stück entfernt.










