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Unerwünscht! - Hausordnungen und Hausverbote einsetzen

19.11.201816:12 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Unerwünscht! - Hausordnungen und Hausverbote einsetzen

(openPR) Klare und verständliche Regeln sind die beste Grundlagen für ein gelungenes Miteinander. Welchen Stellenwert eine präzise Hausordnung für Gruppenunterkünfte hat, haben gerade die Teilnehmer einer Qualifizierung zum Thema „Hausordnungen und Hausverbote“ beim BundesForum für Kinder- und Jugendreisen erfahren.

Eine Hausordnung ist nämlich nicht nur die Basis für einen eindeutig geregelten Alltag in einer Unterkunft – zum Beispiel zu Ruhezeiten, Alkoholkonsum und Rauchen, Nutzung der Räumlichkeiten oder Schlüsselregeln. Sie eröffnet gleichzeitig auch die Möglichkeit, bei Verstößen das Hausrecht auszuüben und gegebenenfalls ein Hausverbot auszusprechen. „Je klarer eine Hausordnung formuliert ist, desto einfacher ist es für den Betreiber, bei Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die Hausordnung sein Hausrecht durchzusetzen“, sagt BundesForum-Geschäftsführer Dennis Peinze.

Abseits eindeutiger Sach- und Verhaltensregeln können Unterkunftsbetreiber jedoch auch aus anderen Gründen vor der Frage stehen, ob vielleicht ein Hausverbot angebracht ist. Beispiel: Wer möchte schon eine Gruppe Neonazis beherbergen, die sich bei der Buchung als Heimatverein ausgegeben hat? „Auch hier ist der Handlungsspielraum des Gastwirts klar geregelt“, so Peinze. So kann unter anderem ein Hausverbot ausgesprochen werden, wenn Gäste das Ansehen des Beherbergungsbetriebes in der Öffentlichkeit beeinträchtigen können. „Eine entsprechende Rücktrittsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gibt Rechtssicherheit“, weiß Geschäftsführer Peinze.

Was nicht heißt, dass Betreiber ihre Gäste willkürlich ablehnen dürfen: Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz schützt vor „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“. Allerdings: „Eine Benachteiligung aufgrund der politischen Einstellung ist möglich“, so Rechtsanwalt Gunnar Schley beim jetzt gehaltenen Qualifizierungs-Seminar.

Wie wichtig Betreibern von Gruppenunterkünften mittlerweile die Klärung von Fachfragen selbst in kleinsten Details ist, zeigt auch die bereits lange Teilnehmerliste zum „10. Häusertreffen“, das in diesem Jahr vom 3. bis 5. Dezember in Odenthal-Altenberg stattfindet. Neben Rechtsthemen wie DSGVO, AGB und Arbeitsrecht weist das Seminarprogramm die gesamte Bandbreite des Betreiberalltags aus – von Hygienefragen über Beschwerdemanagement bis zu interkulturellen Kompetenzen. (Link zum Seminarprogramm:
http://www.bundesforum.de/fileadmin/user_upload/2018_Haeusertreffen/Programm_Haeusertreffen_2018.pdf)

„Der Trend zur fortschreitenden Professionalisierung von Gruppenunterkünften ist eindeutig und ein entscheidender Schritt auch für die Zukunftssicherung vieler Einrichtungen“, so Dennis Peinze vom BundesForum. „Um so mehr freut es uns, dass wir mit unseren Informations- und Qualifizierungsangeboten wichtige Impulse geben können.“

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