(openPR) Vergütungsanpassung im Kabinett beschlossen
Heute wurde im Kabinett die Erhöhung der Vergütung für Berufsbetreuer und Vormünder beschlossen (siehe auch http://www.bvfbev.de )
Als Nächstes muss jetzt der Gesetzentwurf im Bundestag und im Bundesrat die notwendigen Mehrheiten finden. Der Vorsitzende des BVfB e.V. Herr Klitschka erklärte dazu: „Meine Prognose am Tag des freien Berufsbetreuers (http://www.bvfbev.de/tag-des-freien-berufsbetreuers.html) im November 2018, dass die Vergütungsanpassung noch im Jahr 2019 umgesetzt wird, erscheint damit wahrscheinlicher. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass dieser Gesetzentwurf jetzt im Bundesrat noch scheitert.“
Zu welchem Datum die Anpassung erfolgen kann, hängt jetzt von den Terminen im Bundestag und Bundesrat ab. Der BVfB geht davon aus, dass ein früheres Datum als der 1. Juli kaum möglich sein wird. Hierzu noch einmal Herr Klitschka: „Die Verzögerung der notwendigen Vergütungsanpassung nach dem Scheitern des ersten Anlaufs (Vgl. Bundestagsbeschluss vom Mai 2017) war für Berufsbetreuer problematisch. Berufsbetreuer arbeiten seit Jahren unter sehr angespannten wirtschaftlichen Bedingungen. Eine weitere Verzögerung wäre nicht akzeptabel. Vielleicht kann eine Umsetzung des Gesetzes bereits vor dem 01.07.2019 erreicht werden.“
Original:
P R E S S E M I T T E I L U N G von Dirk Heidenblut 27.02.2019
Im Kabinett beschlossen: Mehr Geld für gesetzliche Betreuer!
Heute hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley (SPD) beschlossen. Kern des Entwurfs ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln. Dazu erklärt der Abgeordnete Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht der SPD-Bundestagsfraktion:
„Die heute im Kabinett beschlossene Erhöhung der Vergütung von gesetzlichen Betreuern um durchschnittlich 17 Prozent ist ein echter Fortschritt. Seit Jahren beklagen die Berufsbetreuer und Betreuungsvereine massive finanzielle Schwierigkeiten. Mein Dank gilt Bundesjustizministerin Katarina Barley und den Ländern für dieses produktive Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche.
Es ist gut, dass bei dem Gesetz jetzt Tempo gemacht wird. Mein Ziel ist, dass das parlamentarische Verfahren schnell beginnt, damit es noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden kann. Die Zeit drängt!
Auch durch den parallel im Bundesjustizministerium laufenden Dialogprozess zum Betreuungsrecht erwarte ich klare Verbesserungen von Qualität und Zusammenarbeit im Interesse der Betreuten - wie es auch das Gutachten des Ministeriums einfordert. Mir ist dabei besonders wichtig, dass das Ehrenamt in der gesetzlichen Betreuung gestärkt wird. Dies bedarf jedoch einer engen Begleitung und Unterstützung durch die Betreuungsvereine. Hier setze ich auch weiter auf die gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.“
Dirk Heidenblut ist seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied im Ausschuss für Gesundheit sowie im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Er vertritt als direkt gewählter Abgeordneter den Essener Norden und Osten (Wahlkreis 119 – Essen II) in Berlin.













