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Gleichberechtigt, aber noch längst nicht gleichgestellt

07.03.201816:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Gleichberechtigt, aber noch längst nicht gleichgestellt

(openPR) Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nimmt den morgigen Internationalen Frauentag zum Anlass, auf die nach wie vor bestehenden Ungerechtigkeiten und Nachteile für Frauen hinzuweisen. „Gleiche Rechte zu haben heißt noch längst nicht, gleichgestellt zu sein. Das gilt leider auch in einem hochentwickelten und reichen Land wie Deutschland. Dass Artikel 3 des Grundgesetzes Männer und Frauen als vor dem Gesetz gleich und gleichberechtigt erklärt, ändert bisher nicht genug daran, dass Mädchen und Frauen auch hier unter Diskriminierung zu leiden haben - ein Armutszeugnis für unsere zivilisierte Gesellschaft“, erklärt DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel.



Neben dem Gender Pay Gap (Nachteile von Frauen bei den Löhnen) und dem Gender Pension Gap (Altersarmut von Frauen) ist in Deutschland auch der Gender Care Gap erschreckend hoch: Für die unbezahlte Sorgearbeit, die Frauen in unserem Land täglich erbringen, hat im März 2017 eine Sachverständigenkommission den Gender Care Gap mit derzeit 52,4 Prozent errechnet . Nicht nur hier zeigt sich: Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch längst nicht erreicht, Fortschritte werden viel zu langsam erzielt. Gerade die typischen Frauenberufe wie Pflege und andere Dienstleistungsbranchen sind es, die in Deutschland durch niedriges Lohnniveau, belastende Arbeitsbedingungen, hohes Risiko der Altersarmut, geringe Aufstiegsmöglichkeiten und wenig Autonomie gekennzeichnet sind. Entscheidende Gremien und Positionen werden, auch im Gesundheitswesen, überproportional von Männern besetzt. Macht und Einfluss machen Männer am liebsten unter sich aus. Das hat viele Gründe, darf so aber keineswegs akzeptiert werden.

Der 8. März ist ein weltweiter Gedenktag, in vielen Ländern auch ein Feiertag. Gendergerechtigkeit und das Eintreten für die Rechte von Frauen ist und bleibt nach wie vor ein dringendes Anliegen. Geschlechtergleichheit ist die Nummer 5 unter den Nachhaltigen Entwicklungszielen der Vereinten Nationen, denen sich auch Deutschland verpflichtet hat. Der DBfK hat sich 2017 mit einer Resolution diesen Entwicklungszielen verschrieben und unterstützt gerade das Ziel 5 besonders. Denn im Frauenberuf Pflege gibt es in Bezug auf die Rechte der Frauen in Deutschland noch erheblichen Handlungsbedarf und wir fordern die Politik auf allen Ebenen auf, entsprechende Anreize zu setzen und selbst mit gutem Beispiel voranzugehen.

In jedem Jahr am 8. März findet weltweit der Internationale Frauentag statt, der auch ‚Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frauen‘ genannt wird. Er resultiert aus dem Kampf von Frauen für ihre Gleichberechtigung und ihr Wahlrecht, der 1908 in Amerika begonnen hat. 2018 hat dieser Tag in Deutschland noch eine zusätzliche Bedeutung: er markiert 100 Jahre Frauenwahlrecht. Am 12. November 1918 veröffentlichte der Rat der Volksbeauftragten den folgenden Aufruf an das Deutsche Volk:
„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen". Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden, denn es fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt.

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