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CGB KRITISIERT MANGELNDEN EINSATZ DER KIRCHEN IN BREMEN FÜR SONNTAGSSCHUTZ

16.10.201716:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: CGB KRITISIERT MANGELNDEN EINSATZ DER KIRCHEN IN BREMEN FÜR SONNTAGSSCHUTZ
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

(openPR) Mit einem Rathausempfang für Betriebs- und Personalräte erinnert der Senat am 17.10.2017 an den Jahrestag der Volksabstimmung über die Verankerung einer erweiterten betrieblichen Mitbestimmung in der bremischen Landesverfassung. Die christlichen Gewerkschaften im Landes Bremen nehmen dies zum Anlass, um auf die zunehmende Sonn- und Feiertagsarbeit hinzuweisen und bundesweit einheitliche Regelungen für Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung einzufordern.



Nach dem Arbeitszeitgesetz ist in Deutschland Sonn- und Feiertagsarbeit grundsätzlich nicht erlaubt. Ausnahmen vom generellen Beschäftigungsverbot gelten für Tätigkeiten und Branchen der Daseinsvorsorge wie Energieversorgung, Gesundheitswesen, Polizei und Feuerwehr. Weitere Ausnahmen sind durch landesrechtliche Regelungen möglich sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen sowie zur Vermeidung erheblicher Schäden, wobei die Rechtsprechung hierfür klare Vorgaben gemacht hat. So hat das Bundesverwaltungsgericht Ende 2014 die Hessische Bedarfsgewerbeordnung insoweit für nichtig erklärt, als sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentlichen Bibliotheken, Call-Centern sowie Lotto- und Totogesellschaften für zulässig erachtete. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Gesetzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

Unbeschadet der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer Vielzahl ähnlicher Urteile anderer Gerichte wird insbesondere im Einzelhandel im wieder versucht, mit Unterstützung von Politik und Verwaltung den Sonn- und Feiertagsschutz durch großzügige Ausnahmeregelungen für sonntägliche Ladenöffnungszeiten auszuhebeln. Karstadt-Chef Stephan Fanderl fordert sogar unverblümt die vollständige Freigabe des Sonntags als Verkaufstag. Solche Forderungen sind nach Auffassung des CGB die Folge zunehmender Standortkonkurrenz im Einzelhandel durch die Liberalisierung der Ladenschlussgesetzgebung im Rahmen der Föderalismusreform. Aus Sicht des CGB bedarf es daher zumindest bundesweit einheitlicher Regelungen für Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.

In Bremen kämpfen der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV seit Jahren
erfolglos dagegen, dass im Rahmen von Verordnungen über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen alljährlich für eine Vielzahl von Klein-Events von lediglich ortsteil- oder stadtteilbezogener Bedeutung Ausnahmen vom Ladenschlussgesetz beschlossen werden.

CGB-Landesvorsitzender Peter Rudolph: „Es ist traurig, dass immer erst die Gerichte bemüht werden müssen, um die grundgesetzlich geschützte Bedeutung des Sonntag als «Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung» durchzusetzen. Bedauerlich ist auch, mit wie wenig Elan sich die Bremische Evangelische Kirche und der Katholische Gemeindeverband Bremen für die Einhaltung des Sonntagsschutzes einsetzen. Während Arbeitnehmerkammer und Gewerkschaften sich in ihren Stellungnahmen zum Entwurf der Verordnung über abweichende Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonntagen in der Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2017 für eine strikte Beschränkung der Anzahl verkaufsoffener Sonntage ausgesprochen haben, heißt es in der Stellungnahme der beiden christlichen Kirchen lapidar, dass die Zahl der betroffenen Sonntage dem vereinbarten Konzept entspreche, so dass auf weitere Ausführungen verzichtet werde. Engagement für die Wahrung des Anspruchs der Bürger auf Sonntagsruhe und gemeinsame Freizeit sowie für die Belange der Beschäftigten sieht anders aus !“

Der CGB verweist darauf, dass bundesweit bereits rund 25 Prozent aller Erwerbstätigen Wochenend- oder Feiertagsarbeit leisten müssen. Für das Saarland hat die Arbeitskammer aktuell sogar eine Quote von 30,7 Prozent ermittelt. Solche Zahlen sind aus gewerkschaftlicher Sicht alarmierend und insbesondere für christliche Gewerkschafter nicht akzeptabel. Der Sonntag gehört der Familie und sollte weitgehend arbeitsfrei bleiben.

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