(openPR) Bereits seit zwei Jahren erfolgreich funktioniert in Usbekistan eine zweikammerige Legislative, die im Ergebnis der Parlamentsreformen zustande kam. Die Idee der Gründung des Zweikammerparlaments wurde vom Staatsoberhaupt Usbekistans in der zweiten Sitzung des Oliy Majlis (Parlament) am 25. Mai 2000 angekündigt.
Bis zu den Parlamentsreformen wurden viele Gesetzgebungsmaßnahmen getroffen. Es wurden unter anderem folgende Gesetze verabschiedet: „Über die Ergebnisse des Volksreferendums und die Hauptprinzipien der Organisation der Staatsmacht“ (in diesem Gesetz sind die Struktur, der Bestand des Zweikammerparlaments, des Hochorgans der Gesetzgebungsmacht Usbekistans und die Grundlagen seiner Fungierung gesetzlich verankert), “Über den Senat des Oliy Majlis der Republik Usbekistan“ und “Über die Gesetzgebungskammer des Oliy Majlis der Republik Usbekistan“.
Die nachfolgende legislative Arbeit in dieser Richtung muß die Obrigkeit des Gesetzes, das Gleichgewicht zwischen den legislativen, executiven und Gerichtsmächten und die reale Unabhängigkeit jeder dieser Mächte voneinander sowie die konsequente Liberalisierung aller Bereiche des politischen Lebens sichern.
Im Laufe der Parlamentsreformen wurden viele wichtige Aufgaben gelöst, wie z.B. die Erhöhung des Status, die Verantwortung und Wirksamkeit der Tätigkeit des Zweikammerparlaments und Erweiterung und Verstärkung seiner Kontrollfunktionen, die Sicherung des Wachstums seiner Professionalität und insgesamt die Entwicklung der Kultur des Parlamentarismus. Das Zweikammerparlament ist berufen, ein Zentrum für die Akkumulierung von Interessen aller sozialen und politischen Gruppen und Bevölkerungsschichten zu werden.
Das Zweikammerparlament hat eine wichtige Bedeutung für Herausbildung des bürgerlichen Rechtsstaates.
Die offene und ununterbrochene Arbeit der Parlamentarier wird zur weiteren Liberalisierung der Gesellschaft, zum Wachstum der Professionalität der Parlamentarier, zur Entdeckung und Entwicklung der begabten Politiker, und zur Festigung der Autorität der politischen Parteien beitragen.
Einerseits ist Zweikammerparlament ein zusätzliches Mittel der Vertreter der gesellschaftlichen und politischen Kräfte. Es stärkt die Legislative und ihre Rolle in der Lösung der wichtigsten Fragen des Staates.
Andererseits, es stärkt die Rolle der politischen Parteien in der Formierung und der Tätigkeit des Parlaments und dementsprechend im Gesamtsystem des gesellschaftlichen Lebens.
Nematulla Faiziev,
Mitglied des Senatskommitees
für legislative und gerichtlich-rechtliche Fragen
des Oliy Majlis der Republik Usbekistan













