(openPR) Arbeitsrecht - Bonusmeilen
(15.08.2006) - Das Bundesarbeitsgericht hat zum Az. 9 AZR 500/05 letztinstanzlich zur Frage Stellung bezogen, wem Bonusmeilen bei Flugreisen zustehen.
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, der rund 350.000 Bonuspunkte aus dem "miles & more" - Programm der Lufthansa im Wert von knapp EUR 10.000.- erflogen hatte. Nachdem der Arbeitgeber alle Mitarbeiter angewiesen hatte, künftig die erflogenen Meilen nur noch geschäftlich zu nutzen, klagte der Arbeitnehmer - zunächst erfolgreich - vor dem Arbeitsgericht Siegen. Daraufhin ging der Arbeitgeber in die Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm, das ihm recht gab.
Diese Entscheidung bestätigt nunmehr das Bundesarbeitsgericht, im wesentlichem mit der Begründung, dass Bonusmeilen dem Arbeitgeber zustehen, der die Flüge veranlasst und auch bezahlt. Derjenige, der zahlt, hat natürlich das Recht auf die Vorteile aus dem Geschäft, damit das Bestimmungsrecht über die Bonusmeilen.
Mietrecht - Untermiete und Lebensmittelpunkt
In den meisten Mietverträgen findet sich eine Klausel, nach der der Mieter seine private Wohnung untervermieten darf, wenn der Vermieter zustimmt. Die Zustimmung darf der Vermieter meist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verweigern.
Mit einem speziellen Fall zur Untervermietung hatte sich letztinstanzlich der Bundesgerichtshof zum Az. VIII ZR 4/05 zu befassen. Ein Mieterehepaar bewohnte seit etwa 10 Jahren eine Wohnung in Berlin. Da beide sich beruflich verändert hatten, wollten sie einen Teil der Wohnung untervermieten. Der Vermieter widersprach der Untervermietung, woraufhin die Mieter auf Zustimmung klagten. Die beiden Vorinstanzen, das AG Tempelhof und das LG Berlin, gaben dem Vermieter recht und zwar mit der Begründung, dass ein Mieter nur dann berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, wenn er - der Mieter selbst - seinen Lebensmittelpunkt im Mietobjekt hat.
Dies hat der BGH entgegengesetzt gesehen und die Absicht der beiden Mieter, sich durch Untervermietung finanziell zu entlasten, stärker gewichtet als die räumliche Nähe zum Mietobjekt. Somit spielt der Lebensmittelpunkt nach neuester Rechtsprechung am Ort der Mietwohnung keine Rolle, weshalb die Untervermietung vom Vermieter akzeptiert werden muss.
EU-Recht - Designschutz
Die EU möchte den Designschutz auf sichtbare Kfz-Ersatzteile außer Kraft setzen. In fast allen EU-Staaten, so auch in Deutschland, können sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Kotflügel oder Stoßstangen nur von den Herstellern gefertigt werden.
Durch die Aufhebung des Designschutzes soll freier Wettbewerb ermöglicht werden, der zu niedrigeren Preisen führen soll. Dass die Kfz-Hersteller sich gegen die Aufhebung des Design-Schutzes wehren, ist nachvollziehbar.
Primärenergie - Die endlose Geschichte geht weiter ...
In schöner Regelmäßigkeit berichtet das Team von RECHTLEGAL über die Preisgestaltung im Markt für Primärenergie, im wesentlichen betreffend Strom und Gas. Dort steigen ständig die Preise für die Endkunden, wobei die Energielieferanten argumentieren, die Kosten seien auf den Märkten im Einkauf für sie selber in gleicher Weise gestiegen.
In einem aktuellen Fall, anhängig vor dem Landgericht Hamburg zum Az. 301 O 32/05, hat der Energiekonzern E.on zum Beweis für erhöhte Marktpreise Gutachten von Wirtschaftsprüfern vorgelegt anstelle der eigentlich vom Gericht geforderten Rechnungen der Vorlieferanten.
In Konsequenz hat das LG Hamburg die Gutachten der Wirtschaftsprüfer als untauglich zurückgewiesen und verlangt weiter die Vorlage von Originalrechnungen der Vorlieferanten. E.on Hanse hat nun wenige Wochen Zeit, die Rechnungen vorzulegen. Über die weitere Entwicklung berichten wir.
Maut - Einnahmen weiter gestiegen
Die Einnahmen des Bundes aus der LKW-Maut sind weiter gestiegen, und zwar im Mai 2006 um etwa EUR 25 Mio. auf insgesamt knapp EUR 270 Mio. Nach Aussage des Bundesverkehrsministers Tiefensee werden fast 90% der Maut-Gebühren aktuell automatisch abgerechnet, was das Team von RECHTLEGAL für glaubhaft hält.
Weniger glaubhaft halten wir allerdings die Aussage des Bundesverkehrsministers: "Die Einnahmen verschaffen uns Spielraum für den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur." Es bleibt abzuwarten, ob die Mehreinnahmen tatsächlich zweckgebunden verwendet werden oder eher erwartungsgemäß.
Zu guter Letzt - Erhebliche Gehaltsgefälle
Trotz der lange zurückliegenden Wiedervereinigung ist das Gehaltsgefälle zwischen den alten und den neuen Bundesländern immer noch erheblich. Im Bereich Industrie und Dienstleistungen kostet eine Arbeitsstunde in den neuen Bundesländern fast 30% weniger als im alten Bundesgebiet. Noch krasser ist die Differenz im verarbeitenden Gewerbe, wo die Arbeitskosten im Osten um 40% geringer sind als im Westen.
Abschließend noch ein Hinweis in eigener Sache: Ältere newsticker-Ausgaben finden Sie in unserem Archiv.













