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Pflegeberufegesetz verabschiedet

22.06.201712:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Pflegeberufegesetz verabschiedet

(openPR) Der Bundestag hat heute in dritter Lesung das Pflegeberufegesetz verabschiedet. Die Zustimmung des Bundesrates wird am 7.7.2017 erwartet.

Die jetzt verabschiedete Reform bleibt deutlich hinter dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurück. In letzter Minute wurde ein Kompromiss gefunden, der den Eigeninteressen einer kleinen, aber militanten Minderheit Rechnung trägt. Traurig, dass es trotz der überwältigenden Mehrheit der Regierungsfraktionen im Bundestag soweit kommen musste. „Wir werden sorgfältig prüfen - dies gilt insbesondere für die Bildungsstandards der beruflichen Ausbildung - wo das jetzt verabschiedete Gesetz nicht praxistauglich ist, und in der nächsten Legislaturperiode entsprechende Nachbesserungen einfordern“, sagt Prof. Christel Bienstein, Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK). „Es muss gewährleistet werden, dass die im Ausbildungsziel formulierten Kompetenzprofile auch in der Ausbildung erreicht werden. Vertagt wurde die Ausbildungs- und Prüfungsordnung, diese soll zudem vom nächsten Bundestag verabschiedet werden. Das ist absurd!“



Die Reform produziert etliche Verlierer: zuallererst die Altenpflege, für die eine historische und lange überfällige Chance der Aufwertung vergeben wird; die Pflegeschulen, die sich schwertun werden, eine Ausbildung zu planen, die viele unterschiedliche Interessen bedienen soll und bis Ende des zweiten Ausbildungsjahres kaum kalkulierbar bleibt, sowie Alten- und KinderkrankenpflegerInnen, denen weiterhin die automatische europaweite Anerkennung ihrer Berufsausbildung verwehrt ist.

Wie kann unter solchen Umständen der Pflegeberuf attraktiv sein – insbesondere für junge Menschen in der Phase der Berufsorientierung? Eine echte Reform wird verschoben und so verstreicht erneut wertvolle Zeit, die kaum aufzuholen ist.

Positiv zu vermerken sind, dass durch das Gesetz mit dem Ausbildungsziel eine Selbständigkeit für professionelles pflegerisches Handeln verstärkt sowie die hochschulische Ausbildung geregelt wird. Vorbehaltene Tätigkeiten werden klar definiert. Auch die Generalistik kommt, wenn auch mit einer Option, statt der bei Ausbildungsbeginn gewählten Vertiefung im 3. Jahr einen eigenen Abschluss Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wählen. Hier erwarten wir eine Abstimmung mit den Füßen pro Generalistik. Deutliche Verbesserungen wird es für die Praxisanleitung geben als Reaktion auf die in den vergangenen Jahren zunehmend desolate Ausbildungssituation in den Praxiseinsätzen. Das Schulgeld für eine Pflegeausbildung wird ein für alle Mal abgeschafft – längst überfällig in einem Engpassberuf mit niedrigem Lohnniveau.

Bei aller Enttäuschung über einige Regelungen muss auch konstatiert werden, dass ein Scheitern der Gesetzesinitiative in dieser Legislaturperiode für voraussichtlich die nächsten acht Jahre Stillstand bedeutet hätte. Die Länder sind nun aufgefordert, die Schulen, Hochschulen und Praxisorte bei der Umsetzung des Gesetzes zu unterstützen. Der DBfK wird seine Expertise dazu beitragen, eine zukunftstaugliche Ausbildung zu etablieren.

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