(openPR) Beim 7. Expertengespräch an der Bildungszentrum Gesundheit Rhein-Neckar GmbH (BZG) in Wiesloch setzten sich am 12. Mai 2017 rund 80 Teilnehmer mit zukunftsrelevanten Fragen der Pflegeberufereform auseinander. In den Fokus der Fachdebatte unter Vertretern der Pflegepraxis, Pflegewissenschaft, Pflegepädagogik, des Pflegemanagements sowie der Pflegepolitik hatten die Initiatoren, BZG-Geschäftsführer Walter Reiß und Schulleiterin Andrea Senn-Lohr, in diesem Jahr das Thema „Der Pflege vorbehalten – Kernaufgaben im geplanten Pflegeberufegesetz“ gestellt.
„So wie es ist, kann es nicht bleiben“, unterstrich Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerates, den aktuellen Reformbedarf im Pflegeberuf. Nicht umsonst werde der Pflege in diesem Jahr die wichtigste gesundheitspolitische Debatte gewidmet. Jetzt gelte es vorzudenken für die nächsten Jahre.
Bei aller Kritik am Verlauf des Gesetzgebungsprozesses empfahl er den Vertreterinnen und Vertretern der Pflegeprofession eine pragmatische Haltung: „Wir alle wissen, dass die Generalistik aus fachlicher Sicht der richtige Weg ist. Doch auch wenn der sogenannte Kompromiss als unbefriedigende Lösung in das Gesetzgebungsverfahren einfließen wird, sind wir gut beraten, weiterhin auf eine zügige Gesetzgebung zu drängen und die Möglichkeiten der Nachbesserung zu nutzen, statt ein komplettes Scheitern zu riskieren.“
Die Betroffenen müssten sich vor Augen halten, dass die Generalistik lediglich einen Baustein im Gesamtbildungskonzept der Pflege darstelle. Werde das Pflegeberufegesetz erst beschlossen, so könnten Details in der nächsten Legislaturperiode punktuell nachgebessert werden. Schon jetzt zeichne sich in vielerlei Hinsicht die mangelnde Umsetzbarkeit des Kompromisses ab. So sei beispielsweise der mögliche Wechsel nach zwei Jahren in der Kinderkranken- und Altenpflege nicht vorstellbar, wenn Ausbildungsverträge bei unterschiedlichen Trägern im Spiel seien.
Im besten Fall könne das Gesetz nach der zweiten und dritten Lesung mit Abstimmung im Bundesrat und paralleler Verabschiedung einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum 01.01.2019 in Kraft treten, so Westerfellhaus. Die Zeit bis dahin könnten die Pflegeschulen für Sondierungsgespräche und Kooperationsanbahnungen nutzen.
Welche Änderungen gehen mit den Vorbehaltsaufgaben einher?
BZG-Schulleiterin Andrea Senn-Lohr verwies auf die explizite Beschreibung der für die Pflegequalität und den Patientenschutz relevanten Tätigkeiten (PflBG § 4). Demnach seien die Bedarfserhebung, Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses ebenso dem examinierten Pflegepersonal vorbehalten wie die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Pflegequalität. Mit diesem Bekenntnis zur professionellen Pflege durch qualifiziertes Pflegepersonal rücke nun auch der Pflegeprozess und die Pflegeplanung wieder stärker in den Fokus. Umso mehr sei es nötig, die zentralen Aspekte der mit der Vorbehaltsaufgabe einhergehenden Anforderungen zu beleuchten und konkret zu fragen: „Welche Änderungen sind auf inhaltlicher, qualitativer und struktureller Ebene erforderlich, damit Menschen mit Pflegebedarf von den vorbehaltenen Tätigkeiten profitieren?“
Zur Frage der Vorbehaltsaufgabe als Verbindlichkeit im Kontext des deutschen Gesundheitswesens referierte Prof. Dr. phil. Frank Weidner, Institutsdirektor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung e.V. (DIP) und Prorektor der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar. Dabei bezeichnete er die Formulierung vorbehaltener Tätigkeiten entlang des Pflegeprozessmodells als eine wichtige Normgebung zur Klärung von Aufgaben und zur Aufwertung der Bedeutung von professioneller Pflege in Deutschland. Im Vergleich zu den 1990er Jahren, als es hauptsächlich um Risikominimierung, Qualitätssicherung und die Erfüllung der Voraussetzung für die Verkammerung der Pflege ging, stünden die vorbehaltenen Aufgaben mittlerweile in einem viel komplexeren Spannungsfeld. Dieses sei insgesamt auf die Gemeinwohlbelange Patienten- bzw. Bewohnerschutz ausgerichtet. Daher sei es umso wichtiger, für die systematische Strukturierung und Gestaltung des Pflegearrangements auch zukünftig Fachpersonal mit den erforderlichen Kompetenzen einzusetzen.
Gleichzeitig verwies er darauf, dass die eigenverantwortlichen Aufgaben- und Handlungsfelder der professionellen Pflege heute schon weit über die formulierten vorbehaltenen Tätigkeiten hinausgingen. Dass davon auch viele juristisch wirksam seien, zeige die Beurteilung der Verantwortung und Schuldfrage von professionell Pflegenden im Rahmen von mehr als 50 haftungs- und strafrechtlichen Gutachten für Gerichtsverfahren durch das DIP. Er sprach sich dafür aus, dass die Präzisierung von vorbehaltenen wie auch die Ausweitung von zugestandenen Tätigkeits- und Aufgabenfeldern der Pflege mit entsprechenden Qualifikationswegen einhergehen müsse.
Die Chance zur Mitgestaltung der Curricula nutzen
Welche pädagogischen Herausforderungen bringt die Vorbehaltsaufgabe mit sich? Dieser Frage stellte sich Prof. Gertrud Hundenborn, Leiterin der Pflegebildungsforschung beim Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. und Professorin an der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen in ihrem Referat. Weitere Konkretisierungen zum aktuell im Entwurf vorliegenden Pflegeberufegesetz seien durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu erwarten, die parallel zum Gesetzgebungsverfahren unter ihrer eigenen Beteiligung entwickelt werde. Bereits seit März 2017 lägen die Eckpunkte zu den Themenbereichen vor, die im Rahmen einer generalistischen Pflegeausbildung zu vermitteln seien. Hierbei ergänzen sich in einem dreigliedrigen Modulsystem persönliche, team- und institutionsbezogene Kompetenzen.
Etwa die Hälfte der Ausbildung müsse sich der Gestaltung des Pflegeprozesses widmen. Die Pflegewissenschaftlerin verwies auf die Mitgestaltungsmöglichkeiten und empfahl den anwesenden Vertreterinnen und Vertretern der Pflegepädagogik diese Hand in Hand mit dem Pflegemanagement zu nutzen und eigene curriculare Überlegungen anzustellen. Dabei müsse ein besonderes Augenmerk darauf liegen, den Pflegeprozess als vorbehaltene Tätigkeit in die Curriculumentwicklung zu integrieren und ein ausgewogenes Verhältnis von Wissenschafts-, Berufs- und Persönlichkeitsprinzip sicherzustellen. Prof. Hundenborn stellte aber auch klar, dass verschiedene Kompetenzen mit angemessenen Zuständigkeiten und Verantwortungsbereiche einhergehen müssen: „Die hierarchische Nivellierung ist passé. Der Personaleinsatz der Pflegekräfte muss dem Prinzip des Skill- und Grade-Mix folgen!“
„Rationierte“ Pflege lässt Vorbehaltsaufgaben außen vor
In ihrem Referat über die Vorbehaltsaufgabe als Kodex für das Pflegemanagement zeigte sich Prof. Dr. phil. Renate Stemmer, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. und Dekanin an der Katholischen Hochschule Mainz, skeptisch im Hinblick auf das Potenzial der Vorbehaltsaufgaben. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen stehe ganz klar die funktionale Pflege und nicht der Pflegeprozess im Vordergrund. Größtes Hindernis für das nutzenstiftende Einbringen der Vorbehaltsaufgaben sei fraglos die Personalausstattung. Als Konsequenz des gezielten Abbaus von Pflegepersonalstellen und des Fachkräftemangels komme in Deutschland lediglich eine Pflegekraft auf zehn Patienten, das zweitschlechteste Ergebnis unter zwölf europäischen Vergleichsländern!
Anstatt die Potenziale aller Qualifikationsstufen im Rahmen eines differenzierten Personaleinsatzes zu nutzen, werde mit der verstärkten Beschäftigung von Assistenz- und Servicepersonal ein Kaskadeneffekt nach unten in Kauf genommen. Hochschulisch ausgebildete Pflegende im Qualifikationsmix hingegen kämen hierzulande noch immer kaum zum Einsatz, so die ernüchternde Bestandsaufnahme von Prof. Stemmer.
Dabei sei wissenschaftlich erwiesen, dass die „Rationierung“ der Pflege, ausgelöst durch Mangel an Zeit und Qualifikation, nicht nur zu einer unzureichenden Versorgung der Patientenschaft, sondern auch zu Frustrationen bei den Pflegefachpersonen führe: 52 Prozent unter den in Deutschland Befragten stufen ihre Arbeitsumgebung als mäßig oder schlecht ein. Für eine angemessene Gesundheitsversorgung reiche es daher nicht, vorhandene oder aktuell realisierte Aufgaben neu zu verteilen. Vielmehr gelte es, Strukturen und Bedarfe neu zu prüfen und Organisationsentwicklungsprozesse in Richtung Magnetkrankenhaus anzustoßen.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.bildungszentrum-gesundheit.de/expertengespraeche/2017/











