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Forderung nach Vergütungserhöhung ist nachvollziehbar

02.06.201716:49 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Forderung nach Vergütungserhöhung ist nachvollziehbar
2.v.l.: Petra Guttenberger, 3.v.l.: Thomas Kreuzer, 4.v.l.: Brigitte May © BdB
2.v.l.: Petra Guttenberger, 3.v.l.: Thomas Kreuzer, 4.v.l.: Brigitte May © BdB

(openPR) Fraktionsvorsitzender Kreuzer (CSU) empfängt BdB-Vertreter/innen

München, 2. Juni 2017 – „Wir brauchen auch Berufsbetreuer, und die müssen vernünftig leben können.“ So äußerte sich der Vorsitzende der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, Thomas Kreuzer, MdL, bei einem Gespräch am 16. Mai 2017 mit der Vorsitzenden des Arbeitskreises für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen der CSU-Fraktion, Petra L. Guttenberger, MdL, sowie Verena Keller, Brigitte May, Jochen Grimm und Frank Staeck von der Landesgruppe Bayern des Bundesverbandes der Berufsbetreuer/innen e.V. (BdB) im Bayerischen Landtag.



Die BdB-Vertreter/innen erläuterten dabei die Probleme des Berufsstands: „In fünf bis zehn Jahren sieht die Landschaft der Berufsbetreuer ganz anders aus. Die Gründe dafür sind vielschichtig und bekannt. Die Politik muss jetzt gegensteuern, um das System zu erhalten.
Betreuung kann jeden treffen. Spätestens dann ist die Qualität der Betreuung ganz wichtig“, sagte die BdB-Landessprecherin Brigitte May.

Verena Keller berichtete aus ihrem Berufsalltag: „Sprachbarrieren erschweren die konstruktive Arbeit mit den Betreuten.“ Dabei stellte sie fest, dass sie monatlich 60 Stunden unbezahlte Arbeit leistet. Petra Guttenberger zeigte hierfür Verständnis und ergänzte, dass Dolmetscherkosten aktuell voll und ganz zu Lasten der tätigen Betreuer/innen gingen und in keiner Form gesondert erstattungsfähig seien.

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegebene Studie zur Qualität in der rechtlichen Betreuung belegt: Nur 3,3 statt der geleisteten 4,1 Stunden der Betreuungsarbeit werden im Schnitt vergütet. Das ergibt bis zu 33 Prozent unbezahlte Arbeit. Zum Vergleich: Ein Angestellter im Öffentlichen Dienst hat ein 33 Prozent höheres Einkommen als ein selbstständiger Berufsbetreuer, ohne jedoch persönlich zu haften.

„Von manchen Bundesländern werden Falschinformationen verbreitet, die den konstruktiven Dialog vernebeln“, kritisierten die BdB-Vertreter/innen. Nicht zuletzt fänden sich wegen dieser Unterfinanzierung keine neuen qualifizierten Fachkräfte.

Dazu merkte Petra Guttenberger an, dass ehrenamtliche Betreuer/innen nicht unbegrenzt geworben werden könnten. Die Familien seien oft mit anderen Aufgaben belastet, so dass es keine Alternative zur rechtlichen Betreuung gäbe.

Der BdB rechnet bei der geplanten Vergütungserhöhung für Berufsbetreuer/innen um 15 Prozent mit bundesweiten Mehraufwendungen von 120 Millionen Euro. Auf Bayern würden dann etwa 13 Millionen Euro entfallen.

Im Vergleich zu anderen Ausgaben in Bayern, wie beispielsweise Investitionen in die Digitalisierung oder in die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen, seien 13 Millionen Euro fast überschaubar, so Thomas Kreuzer. Als ehemaligem Richter sei es für ihn wichtig, die Situation von allen Seiten zu beleuchten. So sei für den Politiker die Forderung nach der Vergütungserhöhung nachvollziehbar.

Thomas Kreuzer versprach, sich für dieses Vorhaben einzusetzen. Dafür wolle er das Anliegen des BdB auf den entsprechenden politischen Ebenen thematisieren und vertreten.

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