openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Falk Zinsfonds: Wer haftet den Anlegern?

Bild: Falk Zinsfonds: Wer haftet den Anlegern?

(openPR) Augsburg, den 21.07.2006.
Die Falk Unternehmensgruppe war einer der größten Initiatoren in Deutschland mit knapp 3 Millionen Euro emittiertem Gesamtvolumen und um die 70 Immobilienfonds.
Das Unternehmen bestand zuletzt im Wesentlichen aus der Falk Capital KG, der Falk Marketing KG, der Falk Asset Management KG und der Falk Development KG. Für alle vier Firmen wurde nach den entsprechenden Anträgen am 01.08. bzw. 28.08.2005 vor dem Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurden diese Firmen liquidiert und aus dem Handelsregister ausgetragen. Dies hatte zur Folge, dass Ansprüche gegen diese Firmen nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.


Die Firmengruppe hatte bereits 1999 massive Liquiditätsprobleme. Bereits im Frühjahr 1999 wurde zwischen einem Konsortium der Gläubigerbanken der Falk-Gruppe und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen, der der Falk-Gruppe einen Betriebsmittelkredit in Höhe von DM 12,5 Mio. nur unter der Bedingung gewährte, dass ein Mittelverwendungskontrolleur die Mittelvergabe überprüft. Als Auflage ist dort beispielsweise die Verpflichtung genannt, alle 14 Tage einen Liquiditätsplan zu erstellen, der bei Ausgaben über DM 10.000,00 diese konkret aufführt und die Prüfung der Gegenfinanzierung durch Einnahmen vornimmt.
Die Schwierigkeiten Ende der letzten Dekade ergaben sich vor allem durch die in erheblichem Umfang notwendig gewordenen Mietgarantiezahlungen und die rückwirkende Aberkennung von Steuervorteilen. Eine Lösung dieser finanziellen Probleme sollte durch die Gründung der Falk Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts im März 2003 erreicht werden.
Dieser Fonds wurde gegründet, um der zum Zeitpunkt der Emission bereits wirtschaftlich schwer angeschlagenen Falk-Gruppe kurzfristig Liquidität zu beschaffen. Bei diesem Fonds handelt es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft, die Kredite an andere Gesellschaften der Falk-Gruppe vergeben hat. Als Rendite wurde ein jährlicher Gewinn von 8 % des Zeichnungskapitals ausgelobt. Dem stehen allerdings erhebliche Risiken gegenüber. Alle vergebenen Darlehen sind unbesichert vergeben worden. Die Darlehen des Zinsfonds sind nicht durch werthaltige Grundschulden an den Grundstücken der Objektgesellschaften abgesichert. Diese Rechte haben die endfinanzierenden Banken für sich in Anspruch genommen. Damit hat die Fondsgesellschaft keinen realen Gegenwert für die Darlehen erhalten. Als Gegenleistung bestehen lediglich Forderungen gegen Fondsgesellschaften, die auf dem freien Markt bereits keine Zwischenfinanzierung bekommen hatten. Die versprochene Rendite war weder gesichert, geschweige denn kann man die Beteiligung als Quasi-Festgeld bezeichnen. Die planmäßigen Ausschüttungen mit Ausnahme der vertraglich zugesicherten Vorabausschüttung sind nicht erfolgt, da der Zinsfonds keine ausreichenden Einnahmen mehr erzielt hat.

Aus den genannten Gründen ist es für jeden Anleger wichtig, die unmittelbare Beratungssituation auf etwaige Fehler überprüfen zu lassen.
Zahlreiche Anleger werden aus verschiedensten Gründen davon abgehalten, gegen ihren Anlagevermittler vorzugehen. Ein Vorgehen gegen den Vermittler kann im Einzelfall zwar nicht angezeigt sein, wenn eine verständige, sachgerechte Beratung erfolgt ist. Die Erfahrung unserer Kanzlei mit zahlreichen Vermittlungssachverhalten betreffend den Falk Zinsfonds geht allerdings in die andere Richtung: Wären die Anleger richtig aufgeklärt worden, hätten sie sich nicht beteiligt.
Diese Auffassung vertritt auch das Landgericht Landshut, das erst kürzlich einen Vermittler einer Beteiligung an dem Falk Zinsfonds zu Schadensersatz verurteilt hat.
Anleger sollten daher gerade wegen laufender Verjährungsfristen ihren Einzelfall dahingehend anwaltlich überprüfen lassen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 94061
 113

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Falk Zinsfonds: Wer haftet den Anlegern?“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Fall Madoff betrifft deutsche Anleger
Der jüngst für Schlagzeilen sorgende Betrugsfall in den USA in Zusammenhang mit dem Anlageberater bzw. Vermögensverwalter Bernhard Madoff sorgt auch in Deutschland und dem europäischen Ausland für Nachwehen. Zahlreiche Anleger haben erhebliche Vermögenswerte im Rahmen des konstruierten Schneeballsystems verloren. Die Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einen Geschädigtenpool gegründet, der eine gemeinsame Rechtsdurchsetzung mit Unterstützung spezialisierter amerikansicher Rechtsanwälte beabsichtigt. Interessenten können sich unverbindli…
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Stärkere Sicherungsrechte für Handwerker
Der Gesetzgeber hat mit aktuellem Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeneransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) die Rechte der Handwerker und Werkunternehmer gestärkt. Wichtige Änderungen sind insoweit in den Vorschriften der §§ 641, 641a, 632a BGB enthalten. Der Gesetzestext und ein Kurzgutachten zu den Rechten von Handwerkern und Werkunternehmern kann bestellt werden unter: Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Wolfratshauserstraße 80 81379 München Ansprechpartner: Rechtsanwalt…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Neue Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds und der Falk-Fonds 60 GbRBild: Neue Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds und der Falk-Fonds 60 GbR
Neue Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds und der Falk-Fonds 60 GbR
… OLG-München vom 07.09.2006 erreichte ein von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte vertretener Anleger beim Oberlandesgericht München erstmals die vollständige Rückabwicklung seiner Beteiligungen am Falk-Zinsfonds und am Falk-Fonds 60. Im Oktober 2005 hatte die Kanzlei u.a. beim Landgericht Landshut für mehrere Anleger Klage gegen Anlageberater wegen Falschberatung …
Bild: Erfreuliche Nachrichten für Falk-Zinsfonds-AnlegerBild: Erfreuliche Nachrichten für Falk-Zinsfonds-Anleger
Erfreuliche Nachrichten für Falk-Zinsfonds-Anleger
Aufgrund der in der Gesellschafterversammlung der Falk Zinsfonds GbR am 29.05.2006 in München gefassten Beschlüsse steigt die Möglichkeit der Zinsfonds-Anleger zunächst bis zu 50% ihrer Einlage zurückzuerhalten. Auf der Gesellschafterversammlung stimmten die Anleger nahezu einstimmig einer Verein-barung mit der Falk Beteiligungsgesellschaft 80 GmbH & …
Bild: Urteil: Volle Rückzahlung der Einlage für Falk Zinsfonds AnlegerBild: Urteil: Volle Rückzahlung der Einlage für Falk Zinsfonds Anleger
Urteil: Volle Rückzahlung der Einlage für Falk Zinsfonds Anleger
Anleger die Ihre Beteiligung an der Falk Zinsfonds GbR gekündigt haben und diese Kündigung von Falk mit dem dort üblichen Wortlaut bestätigt wurde: „Ihr Kündigungsschreiben vom ... haben wir erhalten. Wir bestätigen hiermit Ihre Kündigung zum ……. Wir werden zu diesem Termin Ihre Einlage in Höhe von ... Euro zuzüglich Zinsen auf das benannte Konto überweisen.“, …
Bild: Falk-Zinsfonds: Prospektverantwortlicher und Treuhänder müssen erstmals Schadenersatz an Anleger bezahlenBild: Falk-Zinsfonds: Prospektverantwortlicher und Treuhänder müssen erstmals Schadenersatz an Anleger bezahlen
Falk-Zinsfonds: Prospektverantwortlicher und Treuhänder müssen erstmals Schadenersatz an Anleger bezahlen
Gerichtsentscheid mit Signalwirkung: Im Zusammenhang mit der Pleite des Falk-Immobilienfonds hat das Oberlandesgericht (OLG) München erstmals zwei Anlegern des Falk-Zinsfonds Schadensersatz zugesprochen. Wegen eines Prospektfehlers wurden der Vorstand der geschäftsführenden Gesellschaft der Falk Zinsfonds GbR und der Mittelverwendungskontrolleur des …
Bild: Neu Hoffnung für Anleger des Falk-ZinsfondsBild: Neu Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds
Neu Hoffnung für Anleger des Falk-Zinsfonds
OLG München verurteilt Mittelverwendungskontrolleur zum Schadensersatz Geschädigte Anleger des Falk-Zinsfonds können wieder hoffen. Das OLG München hat mit Urteil vom 22.10.2007 den ehemaligen Mittelverwendungskontrolleur verurteilt, einem Anleger des Falk-Zinsfonds seinen Schaden zu ersetzen. Grundlage der Entscheidung vieler Anleger für den Erwerb …
Bild: Themen der 'kapital-markt intern' Ausgabe 44/07 vom 2. November 2007Bild: Themen der 'kapital-markt intern' Ausgabe 44/07 vom 2. November 2007
Themen der 'kapital-markt intern' Ausgabe 44/07 vom 2. November 2007
… steht vor dem Exitus. Doch wo bleibt die Hilfe der Verantwortlichen und möglichen Verursacher dieses Immoliliengrabes? Falk – Die Rechtsprechung beschäftigt sich weiter mit dem Zinsfonds, der keine Verzinsung kennt: – Mit der 'k-mi' seit Anfang der Woche vorliegenden Entscheidung des OLG München zum Falk-Zinsfonds wurden u. E. erstmals Verantwortliche …
Bild: Falk Zinsfonds GbR - Mittelverwendungskontrolleur verurteiltBild: Falk Zinsfonds GbR - Mittelverwendungskontrolleur verurteilt
Falk Zinsfonds GbR - Mittelverwendungskontrolleur verurteilt
OLG verurteilt Mittelverwendungskontrolleur der Falk Zinsfonds GbR Das Oberlandesgericht München hat den Mittelverwendungskontrolleur, ein Wirtschaftsprüfer, zum Schadensersatz an einen Anleger verurteilt, der sein Geld in dem Falk Zinsfonds GbR angelegt hatte. Der von der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Mattil & Kollegen vertretene Anleger macht …
Bild: Falk - Zinsfonds : Wer haftet den Anlegern?Bild: Falk - Zinsfonds : Wer haftet den Anlegern?
Falk - Zinsfonds : Wer haftet den Anlegern?
… einer der letzten geschlossenen Fonds der insolvente Falk - Gruppe aus München sollte er nochmals finanzielle Defizite ausgleichen helfen. Der Falk - Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts (im folgenden Falk-Zinsfonds) sollte ab dem Jahr 2003 an eigene geschlossene Immobilienfonds Darlehen ausreichen, weil diese von deutschen Großbanken nicht mehr …
Falk Zinsfonds: Hintergründe und neue Entwicklungen
Falk Zinsfonds: Hintergründe und neue Entwicklungen
Der Falk Zinsfonds wurde 2003 von dem Emissionshaus Falk Capital aufgelegt. Die Gelder des Zinsfonds sollen dazu benutzt worden sein, die Immobilien der Falk Gruppe zu finanzieren und damit die Fondskosten zu tragen. Die Anleger verpflichteten sich, ihr Kapital bei einer Mindesteinlage von 10.000 Euro für mindestens ein Jahr fest anzulegen. Im Gegenzug …
Erste BGH-Entscheidung zur Rückabwicklung Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66
Erste BGH-Entscheidung zur Rückabwicklung Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 60 und Falk-Fonds 66
München, Karlsruhe, den 07.08.2007 - BGH bestätigt die von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstrittenen OLG-Urteile zur vollständigen Rückabwicklung von Beteiligun-gen am Falk-Zinsfonds, Falk-Fonds 66 und Falk-Fonds 6o Anleger erhalten sämtliche geleis-teten Zahlungen zurück und werden von zukünftigen Darlehensraten sowie etwaigen Nach-forderungen der …
Sie lesen gerade: Falk Zinsfonds: Wer haftet den Anlegern?