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Erfreuliche Nachrichten für Falk-Zinsfonds-Anleger

Bild: Erfreuliche Nachrichten für Falk-Zinsfonds-Anleger

(openPR) Aufgrund der in der Gesellschafterversammlung der Falk Zinsfonds GbR am 29.05.2006 in München gefassten Beschlüsse steigt die Möglichkeit der Zinsfonds-Anleger zunächst bis zu 50% ihrer Einlage zurückzuerhalten.


Auf der Gesellschafterversammlung stimmten die Anleger nahezu einstimmig einer Verein-barung mit der Falk Beteiligungsgesellschaft 80 GmbH & Co. KG zu. Im Rahmen dieser Ver-einbarung verzichteten die Anleger des Zinsfonds gegen kurzfristige Bezahlung eines Betrages von 13,5 Mio. € auf weitergehende Forderungen, die gegen den Falk Fonds 80 bestehen. Insgesamt schuldet der Falk Fonds 80 dem Zinsfonds aus fälligen Darlehen nebst Zinsen eine Summe von insgesamt über 20 Mio. €.



Der Zinsfonds hatte verschiedenen Falk Beteiligungsgesellschaften nachrangige Darlehen zur Verfügung gestellt, die nach der Insolvenz der zur Falk-Gruppe gehörenden Gesellschaften von den Fondsgesellschaften nicht mehr bedient werden konnten. Nun ist zumindest für den Falk Fonds 80 eine Lösung erzielt, die es erlaubt, einen Betrag in Höhe von mindestens 15 Mio. € an die Gesellschafter zur Rückführung ihrer Kapitaleinlage auszuschütten.

Werden weitere Verhandlungen mit anderen Beteiligungsgesellschaften sowie dem Insol-venzverwalter Nachmann positiv verlaufen, bedeutet dies, dass die Zinsfonds-Anleger dem-nächst mit Ausschüttungen in Höhe von 40 bis 50 % ihres eingesetzten Kapitals rechnen können.

„Diesen Erfolg können zunächst allerdings nur diejenigen Anleger verbuchen, die zum Jahresende 2004 keine Kündigung ihrer Beteiligung ausgesprochen haben“, so Anlegerschutzanwalt Torsten Geißler von der Rechtsanwaltskanzlei PWB Rechtsanwälte Jena. „Weitergehende Gerichtsurteile diesbezüglich abwartend, steht diesen unserer Ansicht nach zunächst nur das Abfindungsguthaben zu, das zu diesem Zeitpunkt vorhanden war. Dies ist erheblich niedriger als das jetzt der Fall ist.“

Damit profitieren jetzt eventuell die Anleger von der Situation, die zum Jahresende 2004 nicht in Panik verfallen sind und die Beteiligung zunächst gehalten haben.

„Trotz dieser jüngsten Entwicklungen verbleibt den Anlegern zunächst ein erheblicher Kapitalverlust, der eventuell gegenüber für den Zinsfonds handelnden Personen sowie den mitfinanzierenden Banken geltend gemacht werden kann.“ sagt Rechtsanwalt Torsten Geißler.

Weitere Auskünfte unter www.dvs-ev.net

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