(openPR) Augsburg, den 21.07.2006.
Die Falk Unternehmensgruppe war einer der größten Initiatoren in Deutschland mit knapp 3 Millionen Euro emittiertem Gesamtvolumen und um die 70 Immobilienfonds.
Das Unternehmen bestand zuletzt im Wesentlichen aus der Falk Capital KG, der Falk Marketing KG, der Falk Asset Management KG und der Falk Development KG. Für alle vier Firmen wurde nach den entsprechenden Anträgen am 01.08. bzw. 28.08.2005 vor dem Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. Gleichzeitig wurden diese Firmen liquidiert und aus dem Handelsregister ausgetragen. Dies hatte zur Folge, dass Ansprüche gegen diese Firmen nur noch im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden können.
Die Firmengruppe hatte bereits 1999 massive Liquiditätsprobleme. Bereits im Frühjahr 1999 wurde zwischen einem Konsortium der Gläubigerbanken der Falk-Gruppe und einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ein Mittelverwendungskontrollvertrag geschlossen, der der Falk-Gruppe einen Betriebsmittelkredit in Höhe von DM 12,5 Mio. nur unter der Bedingung gewährte, dass ein Mittelverwendungskontrolleur die Mittelvergabe überprüft. Als Auflage ist dort beispielsweise die Verpflichtung genannt, alle 14 Tage einen Liquiditätsplan zu erstellen, der bei Ausgaben über DM 10.000,00 diese konkret aufführt und die Prüfung der Gegenfinanzierung durch Einnahmen vornimmt.
Die Schwierigkeiten Ende der letzten Dekade ergaben sich vor allem durch die in erheblichem Umfang notwendig gewordenen Mietgarantiezahlungen und die rückwirkende Aberkennung von Steuervorteilen. Eine Lösung dieser finanziellen Probleme sollte durch die Gründung der Falk Zinsfonds Gesellschaft bürgerlichen Rechts im März 2003 erreicht werden.
Dieser Fonds wurde gegründet, um der zum Zeitpunkt der Emission bereits wirtschaftlich schwer angeschlagenen Falk-Gruppe kurzfristig Liquidität zu beschaffen. Bei diesem Fonds handelt es sich um eine vermögensverwaltende Gesellschaft, die Kredite an andere Gesellschaften der Falk-Gruppe vergeben hat. Als Rendite wurde ein jährlicher Gewinn von 8 % des Zeichnungskapitals ausgelobt. Dem stehen allerdings erhebliche Risiken gegenüber. Alle vergebenen Darlehen sind unbesichert vergeben worden. Die Darlehen des Zinsfonds sind nicht durch werthaltige Grundschulden an den Grundstücken der Objektgesellschaften abgesichert. Diese Rechte haben die endfinanzierenden Banken für sich in Anspruch genommen. Damit hat die Fondsgesellschaft keinen realen Gegenwert für die Darlehen erhalten. Als Gegenleistung bestehen lediglich Forderungen gegen Fondsgesellschaften, die auf dem freien Markt bereits keine Zwischenfinanzierung bekommen hatten. Die versprochene Rendite war weder gesichert, geschweige denn kann man die Beteiligung als Quasi-Festgeld bezeichnen. Die planmäßigen Ausschüttungen mit Ausnahme der vertraglich zugesicherten Vorabausschüttung sind nicht erfolgt, da der Zinsfonds keine ausreichenden Einnahmen mehr erzielt hat.
Aus den genannten Gründen ist es für jeden Anleger wichtig, die unmittelbare Beratungssituation auf etwaige Fehler überprüfen zu lassen.
Zahlreiche Anleger werden aus verschiedensten Gründen davon abgehalten, gegen ihren Anlagevermittler vorzugehen. Ein Vorgehen gegen den Vermittler kann im Einzelfall zwar nicht angezeigt sein, wenn eine verständige, sachgerechte Beratung erfolgt ist. Die Erfahrung unserer Kanzlei mit zahlreichen Vermittlungssachverhalten betreffend den Falk Zinsfonds geht allerdings in die andere Richtung: Wären die Anleger richtig aufgeklärt worden, hätten sie sich nicht beteiligt.
Diese Auffassung vertritt auch das Landgericht Landshut, das erst kürzlich einen Vermittler einer Beteiligung an dem Falk Zinsfonds zu Schadensersatz verurteilt hat.
Anleger sollten daher gerade wegen laufender Verjährungsfristen ihren Einzelfall dahingehend anwaltlich überprüfen lassen.











