(openPR) § 26 "Beratung bei Mängeln" ersatzlos streichen!
Dass die Anordnungen und Sanktionen gegen die Seniorenresidenz der Mediko-Gruppe in Bremen-Kirchhuchting viel schneller hätte erfolgen müssen, darin sind sich die Pflege-Experten Werner Kollmitz, Reinhard Leopold und Michael Thomsen einig. Das Bremische Wohn- und Betreuungsgesetz (BremWoBeG) sieht bei Problemen ein abgestuftes Vorgehen der Heimaufsichtbehörde vor. Nach § 26 "soll die zuständige Behörde zunächst den verantwortlichen Leistungsanbieter über die Möglichkeiten zur Abstellung des Mangels beraten." Dieser Passus gehört ersatzlos gestrichen, schreiben sie in ihrem offenen Brief an alle Fraktionen der Bremer Bürgerschaft. Ein ertappter Steuersünder werde ja auch nicht von den Finanzprüfern kostenlos beraten.
Das BremWoBeg gilt bis Ende diesen Jahres und soll laut Mitteilung des Senats (Drucksache 19/171) entfristet werden und ohne Änderungen weiter gelten. Dagegen fordern die drei, dass vor der Entfristung zunächst die Ergebnisse der in § 35 des Gesetzes vorgesehenen Evaluation veröffentlicht werden. Außerdem müßte das Gesetz entsprechend überarbeitet und den realen Erfordernissen angepaßt werden. Reinhard Leopold: "Der Paragraf 26 gehört ersatzlos gestrichen! Nirgends in der freien Wirtschaft bekommt ein Unternehmer kostenlose Beratung, wenn er mängelbehaftete Waren oder Dienstleistungen liefert! Normalerweise müssen Unternehmen viel Geld für Unternehmensberatungen und z.B. Rückruf-Aktionen zahlen. Aber die Beratung eines unzuverlässigen, profitorientierten Pflegeheim-Unternehmens wird kostenlos gewährt?! Wer bezahlt das eigentlich alles?!"
Mit ihrer Forderung stehen die drei engagierten Kritiker nicht alleine da. Ihre Forderungen unterstützen unter anderem der GesundheitsLaden Bremen e.V., Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V., Sozialverband Vdk Kreisverband Bremen, ver.di Landesbezirk Niedersachsen-Bremen, Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Dr. Lovis Wambach sowie weitere Einzelpersonen.













