openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Freiheitsliebender Bierdosen-Flashmob darf auf Privatgrund stattfinden

23.07.201516:10 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Freiheitsliebender Bierdosen-Flashmob darf auf Privatgrund stattfinden

(openPR) Das Bundesverfassungsgericht erklärte ein Hausverbot eines Privateigentümers gegenüber einem Flashmob-Veranstalters für unwirksam: “Eigentum verpflichtet”.

Die Veranstaltung sollte unter dem Motto „Bierdosen-Flashmob für die Freiheit“ im Rahmen von 15 Minuten stattfinden. Der Veranstalter will damit gegen die zunehmende Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols sowie die zunehmende Beschränkung von Freiheitsrechten demonstrieren. Auf das Kommando „Für die Freiheit – trinkt AUS!“ sollen alle Demonstranten eine Dose Bier öffnen und diese dann auf Ex austrinken. Im Anschluss ist eine Ansprache durch den Veranstalter und eine Diskussion geplant.



Stattfinden sollte diese Versammlung auf einem für den Publikumsverkehr geöffneten zentralen Platz in Passau (Bayern). Der Platz steht aber im Eigentum eines privaten Unternehmens, das dem Veranstalter ein Hausverbot erteilte: Man wollte den Flashmob nicht auf seinem Gelände dulden. Amts- und Landgericht wiesen die Anträge des Veranstalters gegen das Hausverbot noch ab.

Das muss das Unternehmen nun aber doch: Das Bundesverfassungsgericht erklärte das Hausverbot für unwirksam: Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die grundrechtlich garantierte Versammlungsfreiheit auch dort gelte, wo durch einen privaten Eigentümer „bereits ein allgemeiner öffentlicher Verkehr eröffnet“ wurde.

Der private Eigentümer sei zwar nicht wie die staatliche Gewalt unmittelbar an Grundrechte gebunden; dennoch entfalten die Grundrechte aber als objektive Prinzipien rechtliche Wirkung: Je nach Fallgestaltung kann eine Abwägung dazu führen, dass die „mittelbare Drittwirkung“ der Grundrechtsbindung des Staates nahe kommen würde, so das Gericht. Dies kann bspw. dann gelten, wenn der private Eigentümer in Funktionen eintritt, die früher allein dem Staat zugewiesen waren.

Im konkreten Fall wertete das Gericht die Beeinträchtigung des privaten Eigentümers als geringfügig, den Veranstalter hingegen würde ein Hausverbot erheblich treffen, weshalb das Gericht das Hausverbot auch aufgehoben hatte.

Anmerkung von Rechtsanwalt Thomas Waetke:
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezog sich ausdrücklich auf eine Versammlung, also eine Veranstaltung zum Zwecke der Meinungskundgabe; ein Konzertveranstalter hat noch lange keinen Anspruch gegen einen Privateigentümer auf Überlassung seines Grundstücks auch dann, wenn das Grundstück ansonsten öffentlich frei zugänglich ist.

Ob die Meinungskundgabe, also der Zweck der Veranstaltung, „sinnvoll“ ist oder nicht, spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle: Jedermann kann nahezu jede Meinung vertreten und hierfür demonstrieren – dies gewährleistet die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz). Zum Schutz der Öffentlichkeit kann die Versammlungsfreiheit aber eingeschränkt werden, und zwar konkret durch das Versammlungsgesetz.

Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 863541
 145

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Freiheitsliebender Bierdosen-Flashmob darf auf Privatgrund stattfinden“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte GbR

Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Cookies: Deutsche Opt-Out-Regel verstößt gegen EU-Recht
Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Cookies sind dazu da, den Nutzer wiederzuerkennen und das Surfen auf einer Website zu erleichtern. Durch die Verwendung von Cookies ist es beispielsweise möglich, dass Nutzer ihre Zugangsdaten nicht bei jedem Besuch einer Website neu eingeben müssen oder, dass über den virtuellen Warenkorb gespeichert wird, was der Nutzer kaufen will. Den rechtlichen Umgang regelt die sogenannte „Cookie-Richtlinie“. Diese EU-Richtlinie sieht eine ausdrückliche Einwilligung des Nutzers in solchen Fällen vor. Nur wurde si…
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
DSGVO: Bußgeld gegen früheren Juso-Landeschef
Spannende Frage: Inwieweit darf innerhalb einer Partei die Liste der Delegierten eines Parteitages weitergegeben werden? Die Frage berührt die innerparteiliche Transparenz und damit letztlich auch den demokratischen Diskurs. Politische Parteien sind in Deutschland als Vereine organsiert und unterliegen damit dem Vereinsrecht. Jeder Verein hat die DSGVO vollumfänglich zu beachten. Doch inwieweit sind nicht Besonderheiten zu berücksichtigen, die dem Vereinsleben bzw. hier der Aufgabe von Parteien zur Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Erster virtueller Flashmob dokumentiertBild: Erster virtueller Flashmob dokumentiert
Erster virtueller Flashmob dokumentiert
Am 27. Januar 2006 wurde der erste virtuelle Flashmob auf der Webseite von Spiegel online beobachtet. Die spontane Zusammenkunft dauerte nur wenige Minuten. Die Teilnehmer trafen sich auf dem Artikel, der über den Tod des ehemaligen Bundespräsidenten Johannes Rau berichtete. Sie äußerten alle das Wort "Trauer" in Ihren Sprechblasen und verschwanden nach einer Schweigeminute wieder. Es begann auf Google, wo sich häufig viele Web Mobs treffen, denn jeder der viel mit dem Internet arbeitet, kommt mehrmals täglich bei Google vorbei. Am 27. Febru…
Rapper D-Flame - Feste Beziehung – das ist nur was für Viertklässler
Rapper D-Flame - Feste Beziehung – das ist nur was für Viertklässler
… Liebe. In der jüngsten Ausgabe der Sendung „rheinmain szene“ konnte Moderatorin Petra Heißen den bekannten Musiker für ein exklusives Interview gewinnen: „Ich bin generell ein sehr freiheitsliebender Mensch, und zu festen Beziehungen hab ich halt meine eigene Einstellung. Meine letzte feste Beziehung ging über 10 Jahre, und doch in die Hosen.“ Daraus …
Studenten lassen Federn fliegen – Flashmob an der Universität des Saarlandes
Studenten lassen Federn fliegen – Flashmob an der Universität des Saarlandes
Kissenschlacht auf dem Campus der Universität des Saarlandes. Am 19.04.2011 war es soweit. 20 Studenten der Studenteninitiative MTP-Marketing zwischen Theorie und Praxis e.V. der Geschäftsstelle Saarbrücken kamen um 12:15 Uhr blitzschnell aus allen Ecken der Universität hervor und veranstalteten auf dem Campus Saarbrücken einen Flashmob unter dem Motto „Raus aus den Federn – Rein zu MTP“. In Pyjamas und mit mitgebrachten Kissen veranstalteten sie eine Kissenschlacht, umringt von vielen Schaulustigen, und ließen sogar die Federn fliegen. Ein …
Bild: Flashmob´s als Werbeaktion - was bringt das?Bild: Flashmob´s als Werbeaktion - was bringt das?
Flashmob´s als Werbeaktion - was bringt das?
Nichts bringt den Menschen eine Botschaft so greifend nah wie ein perfekter Flashmob. Keine andere Aktion erregt so viel Aufsehen, wie mit einem Flashmob. Und dieses Aufsehen zieht die Masse an, erzeugt eine ganz spezielle Wirkung. Überraschungseffekt, Interesse erwecken, außergewöhnliche Ideen und scheinbare Spontaneität sind die wohl zutreffendsten Worte einen Flashmob zu beschreiben. Und noch dazu die Aspekte, welche die Menge anspricht. Und genau diese Wirkung versuchen Marketing-Experten für sich zu nutzen. Denn ein Flashmob ist eine s…
Bild: Beedabei Flashmob Sternstunde 2021 am WeltbienentagBild: Beedabei Flashmob Sternstunde 2021 am Weltbienentag
Beedabei Flashmob Sternstunde 2021 am Weltbienentag
Beedabei, das Kunstprojekt, das mit seinen leuchtend gelben Balkonkästen Bienenfutterstellen in den Städten Europas sichtbar macht, startet am 20. Mai 2021, am Weltbienentag, einen breitangelegten bundesweiten Flashmob, die Beedabei Sternstunde. An diesem Tag ploppen in Kommunen, Vereinen, Schulen, Parks, Kindergärten, Unternehmen, oder bei Privatpersonen, aus 10 bienenfreundlich bepflanzten Beedabei Balkonkästen, Europasterne auf. Auf der Website von Beedabei sind die Teilnehmer auf der Deutschlandkarte mit einem Stern zu finden. Die Fotos …
Falsch parken in Österreich kann teuer werden
Falsch parken in Österreich kann teuer werden
… Anwalts ins Haus flattern. Um eine Klage zu vermeiden, wird der Parksünder in diesem Schreiben aufgefordert, schriftlich zu erklären, dass er die Störung von Privatgrund künftig unterlässt. Vor allem aber wird er aufgefordert, die angefallenen Anwaltskosten zu bezahlen. Bleiben das Schreiben des Anwalts unbeantwortet und die Kostenrechnung unbezahlt, …
Mit weniger Aufwand zu besseren Ergebnissen - Privatgrund GmbH führt zum 01.01.2011 RELion ein
Mit weniger Aufwand zu besseren Ergebnissen - Privatgrund GmbH führt zum 01.01.2011 RELion ein
Referenzbericht | PRIVATGRUND Haus- und Grundbetreuung GmbH » Der mse ist es schnell gelungen, uns von RELion und der vertrauten Microsoft-Benutzeroberfläche zu überzeugen. Wir sind bereits jetzt in der Lage, den Kundenservice durch die schnellere Bearbeitung von Anfragen zu verbessern.« Patrick Joerend, Geschäftsleiter der PRIVATGRUND GmbH Mit weniger …
Bild: "Wir rocken Düsseldorf": Erster Senioren-Flashmob in der Landeshauptstadt!Bild: "Wir rocken Düsseldorf": Erster Senioren-Flashmob in der Landeshauptstadt!
"Wir rocken Düsseldorf": Erster Senioren-Flashmob in der Landeshauptstadt!
Düsseldorf, im September 2016 – Unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Thomas Geisel findet am 1. Oktober 2016, in der Zeit von 11 - 12 Uhr, der erste Senioren-Flashmob in Düsseldorf statt. Anlass ist der internationale Weltseniorentag und Ort des Geschehens wird der Heinrich-Heine-Platz vor dem Carsch-Haus sein. Senioren und deren Angehörige, Tanzmotivierte und Neugierige sind aufgerufen und eingeladen, gemeinsam das Alter mit uns zu feiern. Seien Sie dabei und unterstützen Sie uns dem Alter entgegen zu tanzen. Organisatoren sind n…
Abgefahren! Ägypten-Taxi-Flashmob mit Models vor dem Brandenburger Tor!
Abgefahren! Ägypten-Taxi-Flashmob mit Models vor dem Brandenburger Tor!
Gestern Nachmittag in Berlin… zahlreiche mit pfiffiger Ägypten-Werbung beklebte Taxis fahren plötzlich auf das Brandenburger Tor in Berlin zu.  Ganz nach dem Motto „abgefahrenes Ägypten“ stiegen die schönsten Damen und Herren Deutschlands in pharaonischer Pracht aus den typisch ägyptisch eingerichteten Taxis aus.  Die offiziellen Titelträger der Miss Germany Corporation MGC , von Miss Brandenburg bis Mister Berlin-Mitte,  sind für ITB-Aussteller Ägypten auf Promotion-Tour in den „Cairo Cabs“ unterwegs und veranstalteten einen spontanen Flashm…
Bild: Brasilienfieber mitten in WienBild: Brasilienfieber mitten in Wien
Brasilienfieber mitten in Wien
spicyorange organisierte für bet-at-home einen WM Flashmob mit viel nackter Haut Am Freitag startete bet-at-home.com mit einem Flashmob in die diesjährige WM. Passend zum TV-Spot konzipierte und organisierte spicyorange.de mit Sambatänzerinnen, Trommlern, Capoeira-Tänzern und Freestyle-Fußballern auf der Mariahilferstraße und den Wiener Donaukanal ein Event der besonderen Art. Fußball trifft auf Samba und brasilianisches Lebensgefühl mitten in der Wiener Innenstadt - frei nach dem Unternehmensmotto "Das Leben ist ein Spiel"! Um 16.30 Uhr und …
Sie lesen gerade: Freiheitsliebender Bierdosen-Flashmob darf auf Privatgrund stattfinden