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Falsch parken in Österreich kann teuer werden

28.04.200423:20 UhrVereine & Verbände

(openPR) Ausflügler oder Späturlauber, die jetzt wieder mit dem Auto Bergwanderziele in Österreich ansteuern, sollten ihren Wagen am Fahrtziel sicherheitshalber auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen. Das Parken auf privaten Grundstücken oder Abstellflächen, beispielsweise auf Kundenparkplätzen von Geschäften oder auch auf Wiesen am Straßenrand, kann Erholungssuchende teuer zu stehen kommen. Wer sein Fahrzeug ohne ausdrückliche Erlaubnis auf privatem Grund parkt, macht sich einer so genannten Besitzstörung schuldig, und dies kann viel Geld kosten.

Wenn der Wagen unbefugt auf privatem Grund abgestellt wird, kann dem Fahrzeughalter kurze Zeit später ein Schreiben nebst saftiger Rechnung eines österreichischen Anwalts ins Haus flattern. Um eine Klage zu vermeiden, wird der Parksünder in diesem Schreiben aufgefordert, schriftlich zu erklären, dass er die Störung von Privatgrund künftig unterlässt. Vor allem aber wird er aufgefordert, die angefallenen Anwaltskosten zu bezahlen.

Bleiben das Schreiben des Anwalts unbeantwortet und die Kostenrechnung unbezahlt, wird eine Besitzstörungsklage eingeleitet. Diese Klage erhebt der Grundstückseigentümer regelmäßig vor einem österreichischen Gericht. Dies kann dann dem beklagten Fahrzeughalter die nicht unerheblichen und auch in Deutschland vollstreckbaren Kosten auferlegen. Ferner muss sich der Besitzstörer verpflichten, künftig nicht mehr auf privatem Grundstück zu parken.

Wer Zweifel hat, ob beispielsweise der Privatgrund als solcher überhaupt zu erkennen war, sollte bei einem Besitzstörungsverfahren einen österreichischen Anwalt hinzuziehen.

Der ADAC im Internet: www.adac.de

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