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Achtung. Das Bankgeheimnis in Österreich ist abgeschafft

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(openPR) Eine Kapitalanlage im Ausland ist gerade vor dem Hintergrund der internationalen Staatsschulden- und Euro-Währungskrise ein sehr wichtiger Beitrag für die Optimierung Ihres privaten Vermögens- und Risikomanagements.

Schutz persönlicher Daten



Diskretion und Privatsphäre sind dabei ebenfalls Werte, welche in unserem westlichen Kulturkreis seit Jahrhunderten einen hohen Stellenwert haben. Der vollkommen legitime Schutz persönlicher Daten steht dabei im Mittelpunkt. Gerade Deutsche Bundesbürger sind in finanziellen Angelegenheiten hochsensibel in Bezug der Sicherheit ihrer persönlichen Daten gegenüber Dritten. Ein wichtiger Bestandteil dafür ist ein intaktes Bankgeheimnis.

Gesetzeskonforme Kapitalanlage im Ausland

Die Kapitalanlage im Ausland an attraktiven Finanzplätzen ist dabei für den Finanzexperten Markus Miller in seinen Konzepten ein fester Bestandteil. Immer unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Gelder und Vermögenswerte steuerlich absolut gesetzeskonform veranlagt werden.

Leider wurde das Bankgeheimnis in Steuerangelegenheiten in der Vergangenheit speziell bei Auslandskapitalanlagen missbraucht. Willige Helfer waren dabei die ausländischen Banken, gerade auch aus Österreich, die wissentlich einen aktiven Beitrag der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ihrer Kunden geleistet haben. Markus Miller sagt das deswegen so deutlich, weil er selbst mehr als 10 Jahre bei Banken in Österreich gearbeitet hat. Dadurch sind Ihm die Geschäftskonzepte der dortigen Banken bestens bekannt.

Der legitime Wunsch nach Diskretion und Privatsphäre

Allerdings haben sich die Zeiten längst gewandelt. Eine Steuerhinterziehung oder Schwarzgeld-Veranlagungen stehen heute nach der Beobachtung von Markus Miller bei vielen Kapitalanlegern schon lange nicht mehr im Vordergrund. Nicht einmal die Steueroptimierung. Sondern der verständliche und absolut legitime Wunsch nach Diskretion und Privatsphäre.

Vor allem aus diesem Grund haben zahlreiche Bundesbürger in den letzten Jahren und Jahrzehnten Konten und Depots in der Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein oder auch in Österreich eröffnet. Vor allem westösterreichische Banken von Salzburg über Innsbruck, Reutte, Jungholz, das Kleinwalsertal bis nach Bregenz waren bis vor wenigen Jahren wahre Oasen für deutsche Steuerflüchtlinge. Die Rahmenbedingungen haben sich mittlerweile allerdings massiv verändert.

16. Oktober 2012: Das endgültige Ende des Bankgeheimnisses in Österreich

Im Mittelpunkt des breiten Medieninteresses steht in Bezug auf Schwarzgeldkonten im Ausland aktuell die Schweiz. Allen voran durch Berichte über immer neue Steuer-CDs welche von Deutschen Finanzämtern angekauft werden. Die negativen Entwicklungen in Österreich gehen dabei vollkommen unter. Am 16. Oktober 2012 hat Österreich sein Bankgeheimnis nun endgültig abgeschafft. Gezielte Gruppenabfragen ausländischer Finanzämter sind dadurch möglich. Ebenso ist für die nahe Zukunft, aus Sicht von Markus Miller spätestens ab dem Jahr 2014 auch ein automatisierter Informationsaustausch sehr wahrscheinlich.

Der diplomierte Vermögensmanager Markus miller hat selbst habe über 10 Jahre bei Österreichischen Banken in Jungholz (Bankhaus Jungholz), in Reutte (Raiffeisenbank Reutte) und im Kleinwalsertal (Walser Privatbank) gearbeitet. Aus seiner Sicht ist das Geschäftsmodell zahlreicher Banken im Westen Österreichs auf deutsche Anleger ausgerichtet gewesen, welche ihre Gelder unversteuert in der Alpenrepublik veranlagt haben.

Zahlreiche Österreichische Banken informieren ihre Kunden falsch!

Diese Kunden werden nach aktuellen Beobachtungen von Markus Miller heute von den meisten Österreichischen Banken nicht richtig über die veränderten Rahmenbedingungen informiert. Nach wie vor lassen zahlreiche Österreichische Banken ihre ausländischen Kunden im Glauben, dass das Bankgeheimnis besteht. Dem ist aber nicht so.

Nachfolgend drei Beispiele auf welche Markus Miller, der Geschäftsführer des spanischen Medien-Unternehmens GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. in seinen Recherchen gestoßen ist:

1.) Nehmen wir einmal als Erstes die österreichische Raiffeisenbank Attersee-Süd, welche wie zahlreiche Banken im Alpenland vor allem Deutsche Anleger als ideale Zielkunden hat. Auf der Internetseite der Bank steht nach wie vor sehr werbewirksam in Bezug auf Ausländische Kunden der Text:

„Anlegen in Österreich: Ihr Vermögen bleibt unser Bank-Geheimnis. Österreich hat ein sehr strenges Bankgeheimnis, das verfassungsähnlichen Charakter genießt. Es ist wesentlich strenger als in den meisten europäischen Staaten. Die Bestimmungen des Bankgeheimnisses gelten in Österreich gegenüber jedermann, also auch gegenüber inländischen und ausländischen Behörden. Ein personenbezogener Informationsaustausch zu Zinserträgen von EU-Bürgern erfolgt nicht. Auch die nationalen Schutzmechanismen bei den Kontoauskünften im Rahmen des EU-Rechtshilfeübereinkommens werden bei uns aufrecht erhalten. Denn: Der Schutz der Privatsphäre hat in Österreich besondere Priorität."

Quelle: Internetseite der Raiffeisenbank Attersee-Süd (Stand 15.11.2012)

2.) In der einstigen Schwarzgeld-Oase Jungholz findet sich auf der Internetseite der Tiroler Sparkasse aktuell ein eigener Bereich zum Thema „Diskretion". Dort ist zu lesen:

„Österreich hat sein Bankgeheimnis in die Verfassung aufgenommen um dieses Recht auch gegenüber den anderen EU-Ländern durchsetzen zu können. Daraus ergibt sich ein Sonderstatus Österreichs in der Europäischen Union, der auch unseren deutschen Kunden zugute kommt."

Quelle: Internetseite der Tiroler Sparkasse / Jungholz (Stand 15.11.2012)

3.) Die Hypo Landesbank Vorarlberg mit Ihrer Filiale im österreichischen Kleinwalsertal - wie Jungholz ein ehemaliges Schwarzgeld-Paradies - bietet auf ihren Internetseiten ein Informationsblatt für Kunden zum herunterladen an mit dem Titel: „Das Bankgeheimnis in Österreich". Darin ist folgende Passage enthalten:

„Am automatischen Informationsaustausch innerhalb der Finanzbehörden in der EU wird sich Österreich weiterhin nicht beteiligen. Die österreichischen Banken sind lt. 38 des Bankwesengesetzes zur Wahrung des Bankgeheimnises gesetzlich verpflichtet. Es ist den Banken bei Schadensersatz und Strafe verboten, Informationen, die ihnen nur aufgrund ihrer Geschäftsverbindungen mit ihren Kunden zugänglich gemacht worden sind, an dritte Personen weiterzugeben. Das österreichische Bankgeheimnis ist in der österreichischen Verfassung verankert. Sein politischer Stellenwert liegt somit weit über der Rangstufe sonstiger Bundesgesetze. Das Bankgeheimnis gilt grundsätzlich auch gegenüber den Behörden. Die Ausnahmen vom Bankgeheimnis sind ausdrücklich definiert und beziehen sich im Wesentlichen auf die Auskunftspflicht der Banken in bestimmten Strafverfahren bei begründetem Verdacht und in Verlassenschaftsverfahren.

Quelle: Internetseite der Hypo Landesbank Vorarlberg / Kleinwalsertal (Stand 15.11.2012)

All diese Informationen Österreichischer Banken entbehren spätestens seit dem 16.10.2012 jeglicher Grundlage. Sie sind schlicht falsch! Bis auf wenige Banken informieren zahlreiche Kreditinstitute in Österreich Ihre Kunden nicht richtig.

Die Fakten: Der einzigartige Sonderreport zum Bankgeheimnis in Österreich

Markus Miller hat als Chefredakteur des Wirtschafts- und Anlegermagazins "Kapitalschutz vertraulich" zu dieser Thematik aktuell eine umfassende Finanzplatz-Analyse in Österreich vorgenommen. Von persönlichen Bankbesuchen bis hin zu hin zu telefonischen Gesprächen und Recherchen im Internet. Die Fakten zur Abschaffung des Österreichischen Bankgeheimnisses mit seinen Auswirkungen auf ausländische Konto- und Depotinhaber finden Sie in seiner aktuellen Monatsausgabe 12/2012 von Kapitalschutz vertraulich: www.kapitalschutz.me

Den Orginal-Text finden Sie auf dem Portal www.geopolitical.biz unter dem Link: http://www.geopolitical.biz/bankplatz-oesterreich.html

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