openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Finanzstrafverfahren

(openPR) (Aktuelles) – Finanzstrafverfahren. nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater berichten aktuell über die Auswirkungen des deutschen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes auf Österreich.

Wien, 20. September 2009 - Finanzstrafverfahren: Verordnung zum deutschen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz beschlossen.



Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz vom 1. August 2009 hat die deutsche Bundesregierung ermächtigt, mittels Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen zu Staaten festzulegen, die nicht zu einem OECD-Standards entsprechenden Auskunftsaustausch in Steuersachen bereit sind (=nicht kooperierende Staaten“). Der deutsche Bundesrat hat nunmehr am 18. September 2009 diese Verordnung beschlossen und damit das oftmals als „Gesetz zur Bekämpfung von Steueroasen“ zitierte Gesetz umgesetzt.

Die Anwendung des Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes bzw der dazu aktuell ergangenen Verordnung gegenüber Österreich durch Aufnahme Österreichs in eine Liste des deutschen Bundesfinanzministeriums hätte massive wirtschaftliche Nachteile für beide Staaten, da das Gesetz sowie die dazu ergangene Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung Geschäftsbeziehungen, die deutsche Unternehmen mit Steueroasen unterhalten, wesentlich sanktioniert, nämlich insbesondere durch Streichung von verschiedensten Steuervergünstigungen im Falle der Auskunftsverweigerung.

Die Aufnahme Österreichs in die Liste der Steueroasen durch das deutsche Bundesfinanzministerium ist jedoch nicht zu erwarten: Dafür sorgt ua das in Österreich erst kürzlich beschlossene Amtshilfedurchführungsgesetz (ADG), mit dem das in Österreich geltende Bankgeheimnis für Ausländer mit Konten in Österreich aufgeweicht wurde. Das ADG ist nämlich auch als Reaktion zu verstehen, damit Österreich gerade nicht durch das deutsche Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz sanktioniert wird. Das ADG regelt die Frage, wann Banken in Österreich zB deutschen Behörden Auskunft geben müssen, was nach dem ADG dann der Fall ist, wenn die verlangte Auskunft für ein zB deutsches Finanzstrafverfahren „foreseeable relevant“ (=in vorhersehbarer Weise relevant) ist. Vor Inkrafttreten des ADG hing die Frage der Auskunftserteilung hingegen davon ab, in welcher formalen Art ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Bei formell nicht mit Bescheid eingeleiteten Finanzstrafverfahren durften Banken in Österreich nämlich keine Auskunft geben. Da in Deutschland Finanzstrafverfahren nicht mit Bescheid, sondern formlos mit unanfechtbarem Einleitungsvermerk eingeleitet werden, wurde das Bankgeheimnis in Österreich daher oftmals aus formalen Gründen nicht durchbrochen. Das ADG bewirkt OECD-konform, dass es nunmehr auf inhaltliche – statt formelle - Kriterien ankommt.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 351757
 161

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Finanzstrafverfahren“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von nagy I germuth I partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater

Bild: VwGH TOP-AKTUELL: Sofortiger Vorsteuerabzug für BauträgerBild: VwGH TOP-AKTUELL: Sofortiger Vorsteuerabzug für Bauträger
VwGH TOP-AKTUELL: Sofortiger Vorsteuerabzug für Bauträger
In einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Oktober 2009 hat dieser eine bisher umstrittene Frage nunmehr geklärt: Eine Bauträger GmbH, die Eigentumswohnungen baut und errichtet, in der Absicht, diese in weiterer Folge an Käufer umsatzsteuerpflichtig zu verkaufen, steht der Vorsteuerabzug bereits in der Errichtungsphase zu. Dieses Verwaltungsgerichtshoferkenntnis steht im Widerspruch zu der in den Umsatzsteuerrichtlinien normierten Meinung, wonach der Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten erst zum Zeitpunkt des umsat…
Bild: (EORI-Nummer): nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater berichten über die neue EORI-NummerBild: (EORI-Nummer): nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater berichten über die neue EORI-Nummer
(EORI-Nummer): nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater berichten über die neue EORI-Nummer
Wien, 25. November 2009 – EORI-Nummer rasch beantragen! Mit 1. Jänner 2010 ist die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) als eine EU-weit gültige Nummer zur Registrierung von Unternehmen, die im Export und Import mit Drittländern (außerhalb der EU) aktiv sind, Pflicht. Die EORI-Nummer muss von jedem Importeur bzw. Exporteur beantragt werden. Schon seit 1. September 2009 muss die EORI-Nummer bei jeder Ausfuhr und Einfuhr verwendet werden. EORI-Nummern können bei der Zollverwaltung beantragt werden. Zwar können Unte…

Das könnte Sie auch interessieren:

Finanzstrafverfahren - nagy|germuth|partners Steuerberater berichten über Neuerungen im Bankgeheimnis
Finanzstrafverfahren - nagy|germuth|partners Steuerberater berichten über Neuerungen im Bankgeheimnis
… Bankgeheimnis vor Beschlussfassung des Amtshilfedurchführungsgesetz Nach § 38 Bankwesengesetz konnte bei vorsätzlich begangenen Finanzdelikten aufgrund eines mit Bescheid eingeleiteten Finanzstrafverfahrens das Bankgeheimnis durchbrochen werden. Bei formell nicht mit Bescheid eingeleiteten Finanzstrafverfahren durften Banken keine Auskunft geben. Da …
Bild: Junge Wirtschaft Gmunden - Mag. Georg Krakow referierte über WirtschaftskriminalitätBild: Junge Wirtschaft Gmunden - Mag. Georg Krakow referierte über Wirtschaftskriminalität
Junge Wirtschaft Gmunden - Mag. Georg Krakow referierte über Wirtschaftskriminalität
… schon nichts passieren“ – hat die österreichische Seele einen gewissen Hang zur Schludrigkeit. „In Zahlen ausgedrückt werden im gesamten Bundesgebiet jährlich 12.000 Finanzstrafverfahren eingeleitet. Davon werden rund 2.000 wieder eingestellt.“, so Thomas Gaigg, „...neben dem Schaden für die Republik bedeutet das widrige Vorgehen eine Wettbewerbsverzerrung, …
Sie lesen gerade: Finanzstrafverfahren