(openPR) Wien, 25. November 2009 – EORI-Nummer rasch beantragen!
Mit 1. Jänner 2010 ist die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification) als eine EU-weit gültige Nummer zur Registrierung von Unternehmen, die im Export und Import mit Drittländern (außerhalb der EU) aktiv sind, Pflicht.
Die EORI-Nummer muss von jedem Importeur bzw. Exporteur beantragt werden. Schon seit 1. September 2009 muss die EORI-Nummer bei jeder Ausfuhr und Einfuhr verwendet werden. EORI-Nummern können bei der Zollverwaltung beantragt werden. Zwar können Unternehmen bis 31.12.2009 anstelle der EORI-Nummer noch die UID-Nummer verwenden, jedoch ist die EORI-Nummer ab 1.1.2010 Pflicht.
Die Registrierung kann dabei ausschließlich über das Internet erfolgen (https://zoll.bmf.gv.at/eori). Nach erfolgter Registrierung bekommt das Unternehmen ihren Antrag im PDF-Format per E-Mail übermittelt. Danach ist der Antrag an das für den Sitz der Firma zuständige Zollamt per Post oder Fax zu senden. Da mit einer Bearbeitungsdauer von gut 2 Wochen im Bundesministerium für Finanzen gerechnet wird, empfehlen wir, so rasch wie möglich die Registrierung vorzunehmen.










