Elektronische Ausfuhranmeldung
(openPR) Stuttgart, 24. Januar 2012 - Bereits seit Mitte des Jahres 2009 müssen Ausfuhren in Drittländer grundsätzlich mit Hilfe des sogenannten ATLAS-Verfahrens elektronisch beim Zoll angemeldet werden. Der grenzüberschreitende Warenverkehr in Länder außerhalb der EU wird durch das „Automatische Tarifund Lokales Zollabwicklungssystem“ abgefertigt und überwacht. Die Genehmigung oder die Ablehnung der Ausfuhr teilt die Zollstelle dem Unternehmer seither elektronisch mit. Das durch die Zollstelle übermittelte pdf-Dokument „Ausgangsvermerk“ ist, neben weiteren Archivierungspflichten, Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Ausfuhr.
Die kostenlosen Ausfuhranmeldungen über das Internet sind seit 1. September 2011 nur noch mit der Interzollanmeldung IAAPlus möglich. Wer weiterhin das kostenlose Zollportal zur Zollanmeldung nutzen möchte, benötigt (neben dem ELSTER-Zertifikat des Finanzamts) künftig auch eine Unternehmenszollnummer EORI. Die EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification System) besteht in Deutschland aus den Buchstaben DE und einer siebenstelligen Zollnummer. Sie kann beim Informations- und Wissensmanagement Zoll beantragt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten der Zollverwaltung unter www.zoll.de.
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