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MIFA-Anleihegläubiger müssen jetzt handeln: Wichtige Abstimmungen stehen bevor

26.05.201417:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MIFA-Anleihegläubiger müssen jetzt handeln: Wichtige Abstimmungen stehen bevor

(openPR) München, 26.05.2014 - Die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG (MIFA) hat am 23.05.2014 bekannt gegeben, dass die Anleihegläubiger im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung über die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters abstimmen sollen. Ausweislich dieser Mitteilung erarbeitet das Unternehmen derzeit ein umfassendes Konzept zur finanziellen und operativen Sanierung des Unternehmens. Notwendig wurde diese Restrukturierung, nachdem bekannt wurde, dass die Bilanzen des Unternehmens bereits seit Jahren falsche Zahlen aufweisen



Diese Sanierung sollte nicht ausschließlich zu Lasten der Anleihegläubiger gehen!

Der jetzige Beschlussvorschlag der MIFA ist jedoch in vielen Punkten für die Anleihegläubiger aus Sicht der Kanzlei Dr. Greger & Collegen nicht hinnehmbar: Bedenklich erscheint zum einen der von der Emittentin selbst eingebrachte Vorschlag, die One Square Advisory Services GmbH zum Gemeinsamen Vertreter zu wählen. Diesbezüglich stellt sich die Frage, ob die Interessen der Privatanleger hierdurch ausreichend berücksichtigt werden.

Zum anderen sollen die Anleihegläubiger befristet auf bestimmte vertragliche Kündigungsrechte verzichten. „Damit begeben sich jedoch die Anleihegläubiger ihres größten Druckmittels auf das Unternehmen“ erklärt der Anlagerechtler Dr. Greger. „Aufgrund der derzeitigen fehlenden näheren Informationen sollten die Anleihegläubiger nicht leichtfertig auf diese Rechte verzichten“. Schließlich soll für den Fall, dass die erforderliche Mehrheit für die Wahl eines Gemeinsamen Vertreters nicht erzielt bzw. der Beschluss hierüber angefochten wird, ein sog. Bevollmächtigter gewählt werden, der nicht nur die Anleihegläubiger bei sämtlichen Maßnahmen und Beschlüsse vertreten soll, sondern darüber hinaus auch die Stundung der Zinsansprüche und der Kündigungsrechte zu Lasten der Anleihegläubiger verlängern kann. Damit hat der Bevollmächtigte umfassende Rechte wie ein Gemeinsamer Vertreter. „Dies ist eine klare Umgehung der Regelungen des Schuldverschreibungsgesetzes“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Greger.

Rechtsanwalt Dr. Stephan Greger wird sich daher zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters aufstellen lassen. „Die Anleihegläubiger der MIFA müssen nun Flagge zeigen“ erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger. „Die Anleihegläubiger sollten ihre Stimmrechte unbedingt ausüben und sich an der Wahl zum Gemeinsamen Vertreter beteiligen.“

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Anleihegläubiger vertritt, rät den Betroffenen zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung der Ansprüche zu verlieren.

Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos unter www.mifa-geschädigt.de registrieren. Nach der Registrierung erhalten Sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren sowie die erforderlichen Wahlunterlagen. Bitte besuchen Sie für weitere Informationen auch die Homepage www.dr-greger.de.

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