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Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe GmbH – Gläubiger zur Forderungsanmeldung aufgefordert

Bild: Insolvenz der Löffler Immobiliengruppe GmbH – Gläubiger zur Forderungsanmeldung aufgefordert
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger  (© Dr. Greger)
Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Stephan Greger (© Dr. Greger)

(openPR) München, 16. Dezember 2025 – Über das Vermögen der Löffler Immobiliengruppe GmbH hat das Amtsgericht Nürnberg am 9. Dezember 2025 das Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: IN 1409/25). Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen schriftlich bis zum 13. Januar 2026 beim Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg anzumelden.

Hintergründe der Insolvenz

Die Löffler Immobiliengruppe geriet aufgrund regulatorischer Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in finanzielle Schwierigkeiten. Die Gesellschaft hatte Nachrangdarlehen an Anleger ausgegeben, die nach Auffassung der Aufsicht ohne die erforderliche Erlaubnis des Kreditwesengesetzes Einlagengeschäfte darstellten. Dies führte zu Kontosperrungen, einem erheblichen Liquiditätsengpass und letztlich zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.

Zudem werden Ermittlungen gegen die Geschäftsführung wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug geführt. Die Insolvenz betrifft zahlreiche Anleger, die Kapital in Immobilienprojekte der Löffler Gruppe investiert hatten.

Unsere Unterstützung für Gläubiger

Die korrekte und fristgerechte Anmeldung von Forderungen ist entscheidend, um Ansprüche im Insolvenzverfahren zu sichern. Unsere Kanzlei, spezialisiert auf Bank‑, Kapitalmarkt- und Insolvenzrecht, unterstützt Mandanten professionell bei der rechtssicheren Forderungsanmeldung und übernimmt die gesamte Kommunikation mit dem Insolvenzverwalter.

Viele Anleger hatten ihr Kapital in Form sogenannter Nachrangdarlehen oder Direktinvestments in Immobilienprojekte der Löffler Gruppe investiert. Diese Kapitalanlagen sind aufgrund ihres nachrangigen Charakters im Insolvenzfall besonders risikobehaftet – Ansprüche werden erst nach Befriedigung anderer Gläubiger bedient und können unter Umständen vollständig verloren gehen. Häufig sind diese Klauseln aber unwirksam und die Gläubiger haben dann eine bessere Position im Insolvenzverfahren.

Gläubiger, die ihre Forderungen anmelden möchten oder rechtliche Fragen haben, können sich direkt an unsere Kanzlei wenden. Wir stehen für kompetente und umfassende Unterstützung während des gesamten Insolvenzverfahrens zur Verfügung.

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