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Erste MIFA-Anleihe-Abstimmung gescheitert: Anleihegläubiger müssen jetzt handeln

18.06.201412:48 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Erste MIFA-Anleihe-Abstimmung gescheitert: Anleihegläubiger müssen jetzt handeln

(openPR) Wie die Mittelständische Fahrradwerke AG (MIFA) aktuell bekannt gegeben hat, ist in der ersten Abstimmung ohne Versammlung das zur Abstimmung notwendige Quorum von 50% der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht worden. Lediglich 24,74 % der 25.000 ausstehenden Schuldverschreibungen im Nennwert von 25.000.000,00 EUR haben an den Abstimmungen teilgenommen. Damit konnte weder ein Gemeinsamer Vertreter für die Anleihegläubiger gewählt noch konnten die Beschlüsse zur Stundung der Kündigungsrechte sowie der Zinskuponzahlung, fällig zum 12.08.2014, gefasst werden.



„Es ist bedauerlich, dass so wenige Anleihegläubiger ihr Stimmrecht ausgeübt haben.“, erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger, der sich selbst zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters gestellt hatte. „Die Anleihegläubiger der MIFA müssen spätestens jetzt aktiv werden, denn es geht um ihr Geld! Das Unternehmen wird aller Voraussicht nach nunmehr eine zweite Gläubigerversammlung einberufen. Bei dieser wird dann bereits eine Präsenz von 25% der ausstehenden Schuldverschreibungen für eine Beschlussfähigkeit ausreichen.“

Der Kapitalanlagerechtler erwartet eine zweite Abstimmung in Präsenz noch vor dem anstehenden Zinskuponfälligkeitstag am 12.08.2014. „Das Unternehmen hat klar zu erkennen gegeben, dass es wirtschaftlich auf die Stundung der Zinskuponzahlung angewiesen ist, daher erwarten wird noch vor diesem Stichtag die Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung, auf der dann erneut über diese Punkte abgestimmt werden wird.“ Rechtsanwalt Dr. Greger wird sich auch diesmal zur Wahl des Gemeinsamen Vertreters aller Anleihegläubiger stellen. „Insbesondere alle privaten Anleihegläubiger sollten dann unbedingt ihr Stimmrecht ausüben und damit sicherstellen, dass ihre Interessen nicht auf der Strecke bleiben!“ Der Spezialist für Kapitalanlagerecht hatte schon bei Bekanntgabe der ersten Abstimmung die desolate Informationspolitik des Unternehmens scharf kritisiert.

Anleihegläubiger der MIFA-AG können sich kostenlos unter www.mifa-geschädigt.de registrieren. Nach der Registrierung erhalten sie aktuelle Informationen über das weitere Verfahren sowie die erforderlichen Wahlunterlagen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft „Deutschlands Top-Anwälte“ als „Top-Wirtschaftskanzlei“ in der Rubrik „Kapitalmarktrecht“ ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen bereits zahlreiche Kapitalanleger vertritt, rät den betroffenen Anleihegläubigern zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Sicherung ihrer Ansprüche zu verlieren.

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