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Mifa: Minus beträgt mehrere Millionen Euro

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Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

(openPR) Der Fahrradhersteller Mifa legte jetzt die Zahlen für 2013 vor. Demnach machte das angeschlagene Unternehmen im vergangenen Jahr einen Verlust von rund 13 Millionen Euro. Im Frühling waren Fehler in der Bilanzbuchführung aufgetaucht. Nach den korrigierten Zahlen betrug der Verlust in 2012 mehr als 9 Millionen Euro, nachdem zuvor ein Minus von rund einer Million Euro veröffentlicht wurde.

Auch für das laufende Geschäftsjahr rechnet Mifa mit Verlusten. Bei dem Fahrradbauer soll künftig ein ausländischer Großinvestor die Mehrheit übernehmen. „Die jetzt präsentierten Zahlen machen Mifa nicht unbedingt zu einer attraktiven Braut“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Inwiefern sich die Zahlen auf den Einstieg des Investors und die damit geplanten Einschnitte bei den Anleihegläubigern und Aktionären auswirken, sei ungewiss.

„Sicher scheint aber, dass die Anleihegläubiger finanzielle Verluste hinnehmen müssen“, so Cäsar-Preller. Denn das derzeitige Sanierungskonzept sieht offenbar vor, dass die Anleihe-Gläubiger auf etwa 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten sollen und sich die Laufzeit der Anleihe um drei Jahre bis 2021 verlängert. Außerdem sollen die Anleihen auch nur noch mit einem statt wie bisher 7,5 Prozent verzinst werden. Im Gegenzug sollen die Anleihe-Gläubiger zehn Prozent der Aktien erhalten. Aktionäre und Anleihe-Gläubiger müssen dem Plan allerdings noch zustimmen.

Cäsar-Preller: „Die Entscheidung will gut überlegt sein, die Folgen können drastisch sein – und ein Prozent Zinsen sind nun wirklich nicht viel. Lukrativer könnte es sein, Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.“ Zumal die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten eingeleitet hat. Geprüft werde auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. „Sollten die Zahlen im Emissionsprospekt schon falsch gewesen sein, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Anleger falsch beraten wurden und nicht über die Risiken aufgeklärt wurden“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Zeichner von Mittelstandsanleihen.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/

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