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MIFA stellt Insolvenzantrag – Deal mit Investor geplatzt

Rechtsanwalt André Krajewski.
Rechtsanwalt André Krajewski.

(openPR) Überraschende Wende beim Fahrradbauer MIFA. Wie die Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mitteilte, wurde am 29. September beim Amtsgericht Halle Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Der lange geplante Einstieg des indischen Großinvestors Hero Cycles bei dem traditionsreichen ostdeutschen Fahrradhersteller ist auf den letzten Metern noch geplatzt. Die Zeichner der Mittelstands-Anleihe, die MIFA erst 2013 emittiert hatte, müssen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust befürchten.

Die MIFA-Anleihe (WKN: A1X25B / ISIN: DE000A1X25B5) wurde 2013 mit einem Zinssatz von 7,5 Prozent p.a. und einer Laufzeit bis 2018 platziert. Anleger sollen sich mit rund 25 Millionen Euro beteiligt haben. Schon in den vergangenen Wochen und Monaten wurde deutlich, dass der Fahrradbauer in großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist. Die fälligen Anleihe-Zinsen konnten nicht gezahlt werden, in den Bilanzen waren Fehler aufgetaucht. Für 2013 wurde nun ein Fehlbetrag von rund 13 Millionen Euro festgestellt. Mit dem Einstieg des indischen Investors sollte das Unternehmen wieder auf Kurs gebracht werden. „Allerdings auch auf Kosten der Anleger. Sie hätten u.a. auf einen großen Teil ihrer Zinsen verzichten sollen und im Gegenzug zehn Prozent der Aktien erhalten. Das ist nun vom Tisch. Stattdessen soll das Unternehmen nun durch eine Insolvenz in Eigenverwaltung gerettet werden. Ob das gelingt, ist ungewiss“, sagt André Krajewski, Experte für Mittelstandsanleihen bei der Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP.

Auch angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen möglicher Verstöße gegen das Aktiengesetz und weiterer Straftaten sollten Anleger sich umgehend rechtlichen Rat holen: „Nach Medienberichten ermittelt die Staatsanwaltschaft auch, ob ein Betrug zum Schaden der Anleger vorliegt. Daher sollte jetzt geprüft werden, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Angesichts der ursprünglich falschen Zahlen in den Bilanzen ist es durchaus möglich, dass auch schon die Angaben in den Verkaufsprospekten fehlerhaft waren. Ist das der Fall, kann die Kapitalanlage rückabgewickelt werden“, erklärt Rechtsanwalt Krajewski.

Mehr Informationen: http://www.sommerberg-llp.de/rechtsfaelle/unternehmensanleihen/


Die Bremer Anlegerkanzlei Sommerberg LLP vertritt Kapitalanleger deutschlandweit in Schadensersatzverfahren. Ihr Ansprechpartner für Mittelstandsanleihen:

Rechtsanwalt André Krajewski,
Telefon: 0421 3016790, E-Mail

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