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MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Brisante Neuigkeiten sorgen für weitere Fragezeichen

30.10.201418:21 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Brisante Neuigkeiten sorgen für weitere Fragezeichen

(openPR) Die Neuigkeiten nehmen kein Ende: Neuesten Presseberichten zufolge soll die Sale-&Lease-Back-Vereinbarung mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz nichtig sein, weil der damalige Vorstand, Herr Hans-Peter Barth, nicht über die notwendige Vertretungsbefugnis verfügt haben soll. Diese soll ihm erst im Rahmen einer Aufsichtsratssitzung am 14.04.2014 übertragen worden sein. Gleichzeitig trägt die in Rede stehende Vereinbarung aber die Unterschrift einer Prokuristin, die von Herrn Barth bereits am 01.04.2014 berufen wurde – zu einer Zeit, zu der er selbst scheinbar noch gar nicht wirksam zum Vorstand bestellt worden war. Damit könnte die Sale-&Lease-Back-Vereinbarung unwirksam sein.

Fragezeichen wirft diese Neuigkeit aber allemal auf – insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Sale-&Lease-Back-Vereinbarung der MIFA eine Finanzspritze in Höhe von 5,7 Mio. EUR eingebracht haben soll. Sollte die Vereinbarung tatsächlich nichtig sein und der Vertrag rückabgewickelt werden, hieße dies, dass das Grundstück in die Insolvenzmasse fiele, der Landkreis hingegen müsste sich mit seiner Geldforderung zu den Gläubigern gesellen.

Derweil rückt auch der ehemalige MIFA-Vorstand Peter Wicht wieder in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit: Aus einem aktuellen Pressebericht geht hervor, dass er über einen E-Mail-Account bei dem indischen Fahrradhersteller HERO verfügt haben soll, der ihn in der Signatur als „Technischen Direktor“ ausweist. Dies ist insbesondere auch angesichts der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen äußerst interessant.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, der bereits mehrere Anfragen betroffener Anleihegläubiger vorliegen, prüft derzeit, ob und inwieweit Ansprüche gegen den ehemaligen Alleinvorstand Peter Wicht in Betracht kommen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan Greger meint: „Die Entwicklungen bei der MIFA AG lassen darauf schließen, dass in diesem Unternehmen einige grundlegende falsche Entscheidungen getroffen wurden.“ Er rät betroffenen Anleihegläubigern, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Ansprüche und Möglichkeiten prüfen zu lassen.

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