(openPR) (Berlin, 08.03.2006) DGB nimmt Anträge auf Feststellung fehlender Tariffähigkeit und fehlender Tarifzuständigkeit der Christlichen Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) vor dem Arbeitsgericht Berlin zurück.
Die Rücknahme des DGB-Antrags wurde erklärt, nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung am 8. März 2006 zu erkennen gab, dass es die gestellten Anträge zurückweisen werde. Der DGB sei in diesem Verfahren mangels eigenen Rechtsschutzbedürfnisses nicht antragsbefugt.
Vorausgegangen war ein im Jahre 2004 vor dem Arbeitsgericht Herne geführtes Klageverfahren, das auf Antrag des von der DGB-Rechtsschutz GmbH vertretenen Arbeitnehmers ausgesetzt wurde. Für den Ausgang des dortigen Verfahrens sah das Arbeitsgericht Herne die Frage der Tariffähigkeit der CGZP und damit der Anwendbarkeit der von den "Christen" abgeschlossenen Tarifverträge als entscheidend an.
In dem vor dem Arbeitsgericht Berlin beendeten Verfahren gegen die CGZP hatte der DGB als Beteiligter einen eigenen Antrag gestellt, nachdem das Rechtsschutzbedürfnis des ursprünglichen Klägers entfallen war. Ein vom Vertreter des DGB formuliertes allgemeines Interesse an der Feststellung zur Tariffähigkeit der CGZP, um Rechtsklarheit für die Zukunft zu schaffen, erkannte das Gericht nicht an. Deshalb sah sich der DGB gezwungen, seinen Antrag zurückzunehmen.







