(openPR) (Berlin, 10.06.2008) Der EU-Sozialministerrat hat in der Nacht vom 9. auf den 10. Juni den Weg für eine Zeitarbeitsrichtlinie freigemacht. Dazu erklärte der Hauptgeschäftsführer des AMP, Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister, Thomas Hetz, am 10. Juni 2008 in Berlin:
"Für Deutschland ist die EU-Zeitarbeitsrichtlinie völlig unnötig. Wir haben nämlich bei uns bereits seit 2004 gesetzliche Regelungen für die Zeitarbeit, die dem vorliegenden Richtlinienvorschlag entsprechen. Deswegen dürfte sich für die deutschen Personaldienstleister nach jetzigem Stand auch nach Inkrafttreten der EU-Zeitarbeitsrichtlinie nichts ändern."
Der von der slowenischen Ratspräsidentschaft eingebrachte Kompromissvorschlag für eine EU-Zeitarbeitsrichtlinie sieht vor, dass Zeitarbeitskräfte bei der Dauer der Arbeitszeit, Überstunden, Pausen, Ruhezeiten, Nachtarbeit, Urlaub, arbeitsfreien Tagen und beim Entgelt Stammmitarbeitern gleichgestellt werden müssen. Diese Gleichbehandlung soll vom ersten Tag an gelten. Gleichzeitig enthält der Richtlinievorschlag - wie das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) - auch eine Tariföffnungsklausel, die eine Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz bei Anwendung eines Tarifvertrags erlaubt.
"Die EU-Zeitarbeitsrichtlinie bringt also für Deutschland nichts Neues", so Hetz weiter. "Allerdings wurden durch die slowenische Ratspräsidentschaft in den Richtlinienvorschlag einige sehr komplizierte und damit unklare Formulierungen hineingebracht. Da müssen wir genau hinschauen, damit diese Passagen nicht zu Ungunsten der Personaldienstleister ausgelegt werden können. Deswegen wird unser Verband das Procedere bis zum Inkrafttreten der EU-Zeitarbeitsrichtlinie weiterhin kritisch begleiten, um für die deutschen Zeitarbeitsunternehmen sicherzustellen, dass es wirklich beim status quo bleibt."