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DGB VERFEHLT UNTERSCHRIFTENQUORUM FUER WAHLZULASSUNG BEI DRV-BUND

06.01.201716:51 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: DGB VERFEHLT UNTERSCHRIFTENQUORUM FUER WAHLZULASSUNG BEI DRV-BUND
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender
Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

(openPR) Peinliche Schlappe für den mit Alleinvertretungsanspruch auftretenden Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB): Der Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung – Bund (DRV) hat in seiner gestrigen Sitzung die DGB-Wahlvorschlagsliste für die am 31.Mai 2017 stattfinden Sozialwahlen als ungültig zurückgewiesen. Die DGB-Liste war mit mehreren erheblichen und nicht mehr behebbaren Mängeln behaftet. Da der DGB in der laufenden Amtsperiode keinen Sitz in der Vertreterversammlung der DRV Bund inne hat, hätte sein Wahlvorschlag 2000 Unterstützungsunterschriften benötigt. Dieses Unterschriftenquorum wurde vom DGB weit verfehlt, da er lediglich 1.607 gültige Unterschriften beibringen konnte. Darüber hinaus fehlte dem Gewerkschaftsbund auch die Vorschlagsberechtigung, da nur zwei statt der erforderlichen drei Mitgliedsgewerkschaften zu Gunsten des Dachverbandes darauf verzichtet haben, eine eigene Vorschlagsliste bei der DRV Bund einzureichen.



Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und Mitglied des CGB-Hauptausschusses: „Gewerkschaftsneugründungen und Richtungsgewerkschaften wie der CGB und seine Berufsgewerkschaften werden vom DGB und seinen Mitgliedsgewerkschaften regelmäßig unter Hinweis auf fehlende Mächtigkeit und Tariffähigkeit mit Klageverfahren überzogen und in der Wahrnehmung der grundgesetzlich geschützten Tarifautonomie gehindert. Mit gleicher Elle gemessen, müsste auch die Mächtigkeit des DGB infrage gestellt werden. Ein Verband, der vorgibt, über mehr als 6 Millionen Mitglieder zu verfügen, aber nicht in der Lage ist, 2000 gültige Unterstützungsunterschriften beizubringen, lässt zumindest Zweifel an seiner Mächtigkeit und der Berechtigung seines Alleinvertretungsanspruchs aufkommen.“

Im Gegensatz zur Wahlvorschlagsliste des DGB wurde die Vorschlagsliste des CGB nicht beanstandet und wie vorgelegt zugelassen.

Insgesamt wurden vom Wahlausschuss zwölf Listen zugelassen. Damit gehört die DRV-Bund erneut zu der kleinen Zahl von Versicherungsträgern, bei denen die Versicherten in Urwahl über die zukünftige Zusammensetzung der Vertreterversammlung entscheiden können. Der CGB begrüßt diese Wahlmöglichkeit und ruft alle Versicherten auf, von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch zu machen.

Bei der Mehrzahl der Versicherungsträger haben sich die vorschlagsberechtigten Organisationen bereits untereinander auf die zukünftige Zusammensetzung der Vertreterversammlungen verständigt, so dass eine Wahlhandlung entfällt und die vorgeschlagenen Wahlbewerber/Innen mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss als gewählt gelten. Diese sogenannten „Friedenswahlen“ ersparen den Versicherungsträgern und damit den Versicherten und Arbeitgebern hohe Wahlkampfkosten, sind gleichwohl umstritten, da sie Zweifel an der Legitimität der Selbstverwaltungsorgane begründen. Der CGB befürwortet daher eine grundlegende Reform der Sozialwahlen.

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