(openPR) Kontroverse um die Ein-Euro-Jobs: Wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ berichtet, lehnen Gewerkschaften und Sozialverbände das Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts zu Ein-Euro-Jobbern ab. Der Gerichtsentscheidung zufolge müssen die Betroffenen auch eine Arbeitszeit von 30 Stunden die Woche hinnehmen. Falls sie dies ablehnen, riskieren sie die Kürzung ihres Arbeitslosengeldes II. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Abschaffung der Ein-Euro-Jobs. Der DGB übte Kritik daran, dass deren „massenhafter Einsatz reguläre Beschäftigung verdrängt, für die Betroffenen kaum Perspektiven bringt und zur Ausweitung des Niedriglohnsektors führt“. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach erklärte gegenüber der „Berliner Zeitung“: „Dieses Urteil ist gesellschaftspolitisch bedenklich und eine bittere Schlappe für den Kläger, dessen Qualifikation als Ingenieur entwertet wird, je länger er Hilfstätigkeiten ausführen muss.“ Buntenbach forderte von der Bundesregierung, endlich „das wenig hilfreiche und außerdem vergleichsweise teure Instrument Ein-Euro-Job auf den Prüfstand“ zu stellen. Auch der Sozialverband VdK zeigte sich empört über das Urteil des Bundessozialgerichts. „Ich halte das für völlig unangemessen, für unzumutbar“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der „Berliner Zeitung“. „30 Stunden Arbeit pro Woche ist hart an der Vollbeschäftigung“, so Mascher. Von einer Prüfung der Arbeitstauglichkeit des Mannes könne hier nicht mehr gesprochen werden. Mascher bezeichnete die Aufwandsentschädigung als einen Hungerlohn – besonders wenn man in Betracht zöge, dass Ein-Euro-Jobber damit auch ihre Fahrtkosten bezahlen müssten.
Jobs erhalten Sie auf www.stellenmarkt.de











