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DGB bekennt sich zur Zeitarbeit

(openPR) Schwäbisch Hall, 28.01.2010 // Die in dieser Woche erzielte Einigung zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) ist von besonderer Tragweite. Der BZA/DGB-Vertrag ist nun der einzige gültige bzw. rechtssichere Tarifvertrag in der gesamten Personaldienstleistungs-branche. Alle anderen Verbände können diese Sicherheit nicht aufweisen: Die Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und PersonalService-Agenturen (CGZP) wurde gemäß des Urteils des Berliner Landgerichts für tarifunfähig erklärt und die Verhandlungen zwischen dem iGZ und dem DGB befinden sich in der Schwebe.


Bernd Rath, Geschäftsführer der BERA GmbH, dazu: „Gerade in einer Zeit, in der von Unternehmen wie Schlecker Verhältnisse geschaffen werden, die ausschließlich darauf ausgelegt sind, faire Bezahlung zu umgehen, setzt der DGB mit der Tarifeinigung ein klares Bekenntnis für die Zeitarbeit.“
Der BZA/DGB Tarifvertrag bietet die besten Rahmenbedingungen für Mitarbeiter. Als Best-Lohn-Partner gewährt die BERA eine Reihe zusätzlicher Vergütungen außerhalb des Tarifvertrags, wie z.B. Sonder- und Treuezulagen.
Laut Aussage von Rath wird der BZA/DGB Tarif jedoch nur von einer Minderheit der Personaldienstleister genutzt. Bei vielen Firmen wird Gewinnmaximierung auf dem Rücken der Zeitarbeitnehmer ausgetragen.
Mit der öffentlichen Diskussion um die Vorgänge bei Schlecker hat bei vielen Unternehmen ein Umdenken stattgefunden. Ein kritischer Blick auf die Verhältnisse beim Anbieter ist zwingend notwendig. Wird nämlich das CGZP-Urteil vor dem Bundesarbeitsgericht bestätigt, können alle Zeitarbeitnehmer, die unter CGZP-Verträgen gearbeitet haben, Lohndifferenzen zur Stammbelegschaft der letzten Jahre nachfordern. Auch die Sozialversicherungsträger werden sofort Ansprüche auf die Zahlung der entgangenen Beiträge erheben. Ist die verleihende Zeitarbeitsfirma dazu finanziell nicht in der Lage, haftet der Entleiher als Bürge. Die geschätzten Summen bewegen sich bundesweit bei mehreren Milliarden Euro.

Für den neuen Entgeltvertrag einigten sich die Tarifparteien BZA und DGB auf eine Lohnerhöhung für Zeitarbeitnehmer um 5%, aufgeteilt auf zwei Jahre mit jeweils 2,5 Prozent, und eine Einmalzahlung von 80 Euro.
Mit der Einigung erhöhen sich zudem die Chancen auf eine Verständigung über einen, von der BERA seit langem geforderten, Branchenmindestlohn und eine Aufnahme der Arbeitnehmerüberlassung in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
Die gesamte Entwicklung bestätigt die Philosophie der BERA, für ein partnerschaftliches Verhältnis zu den Mitarbeitern einzustehen. Seit ihrer Gründung wurde diese konsequente Haltung in der Branche oft mit Unverständnis aufgenommen. Die aktuellen Entwicklungen zeigen jedoch, dass ein Umdenken bei den Zeitarbeitsunternehmen dringend erforderlich ist.

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