(openPR) [Kassel, 7. März 2014] Die Vermögen in Deutschland sind weiterhin sehr ungleich verteilt, wie eine aktuelle Studie im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Zwar verfügen die Deutschen laut der Studie pro Erwachsenem im Durchschnitt über 83.000 Euro. Der Median, also der Wert, der die reichsten 50 Prozent von den ärmsten 50 Prozent teilt, lag allerdings nur bei 17.000 Euro. Zusammen mit Österreich weist Deutschland damit die höchste Vermögensungleichheit unter den Euro-Ländern auf.
Der DGB weist in diesem Zusammenhang auf die prekären Beschäftigungsformen und die kalte Progression als Mitverursacher dieser Verhältnisse hin und fordert die Politik zum Handeln auf. Doch auf der Suche nach den Gründen für diese Ungleichverteilung muss aus Sicht des Bundesverbands Mitarbeiterbeteiligung - AGP an erster Stelle die generelle Situation der Vermögensbildung in Deutschland kritisch hinterfragt werden.
Unzureichende Vermögensbildung
Zum einen ist hier das traditionelle Sparverhalten der Deutschen zu betrachten. Wie Zahlen der Bundesbank belegen, ruht ein erheblicher Teil der Deutschen Geldvermögen auf schlecht bzw. gering verzinsten Bankkonten und bei Versicherungen, die ihre Kundengelder überwiegend wiederum in festverzinslichen Wertpapieren angelegt haben. Zurzeit erleiden solche Anleger einen realen Verlust, weil deren Verzinsung noch niedriger ist als die Inflationsrate.
Vermögenszuwächse hat es dagegen in den letzten 10 bis 20 Jahren vor allem in der Wirtschaft und durch Beteiligungen am Unternehmenskapital gegeben. So profitierten bspw. nach einer Studie der DZ Bank im Jahr 2012 die Besitzer von Aktien, Fonds und Zertifikaten mit einer Wertsteigerung in Höhe von 110 Milliarden Euro an der positiven Entwicklung am Aktienmarkt. Sie konnten so trotz der niedrigen Zinsen ihr Vermögen im Gegensatz zu den klassischen Sparern erheblich steigern.
Zum anderen und viel schwerwiegender ist aber die Tatsache, dass einer Vielzahl von Deutschen gar keine alternativen Sparmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die vergleichbare Sicherheiten und Flexibilität bieten, wie die traditionellen (Spar-)Einlagen. Mit einem medianen Vermögenswert von 17.000 Euro pro Kopf kann die Hälfte der Deutschen kaum eine andere Anlagestrategie umsetzen. Denn die landläufigen Empfehlungen, die auf substantielle Werte wie Aktien oder Immobilien ver-weisen, sind risikobehaftet, meist erst ab einer höheren Gehaltsstufe realisierbar und in aller Regel nicht kurzfristig veräußerbar.
Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand - Beteiligung am „eigenen“ Unternehmen
Eine Möglichkeit, wie Arbeitnehmer auch schon kleine Beträge sicher und gut verzinst anlegen können, bietet die Mitarbeiterkapitalbeteiligung am „eigenen“ – Arbeit gebenden – Unternehmen bspw. in Form von stillen Beteiligungen oder Belegschaftsaktien. Das zeigen die Beispiele von rund 4.200 Unternehmen, die ihren Mitarbeitern eine Kapitalbeteiligung in unterschiedlichen Formen anbieten, wie zum Beispiel die Hoppecke GmbH & Co. KG aus dem sauerländischen Brilon.
Schon mit kleineren Beträgen ab 200 € pro Jahr können sich die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei Hoppecke an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens beteiligen. „In den letzten Jahren waren die Verzinsungen immer zweistellig; so ist über die Jahre einiges zusammengekommen. Und das Tolle ist, dass sich der Arbeitgeber ab einer bestimmten Anlagesumme mit einem eigenen Beitrag noch beteiligt und mir quasi eine Beteiligung vergünstigt zur Verfügung stellt.“, so Christiane Hirsch, Mitarbeiterin bei Hoppecke.
Dass die Mitarbeiterbeteiligung eine hochrentierliche und auch für breite Bevölkerungsschichten attraktive Anlagemöglichkeit bietet, hatte die Politik in den siebziger Jahren schon einmal erkannt. Unter dem Thema „Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand“ wurde mit den Gesetzen zur Vermö-gensbildung die Mitarbeiterbeteiligung neben Bausparveträgen und Banksparplänen als förderungswürdig anerkannt.
Einseitige Förderung behindert ausgewogene Vermögensbildung
Doch die Aufmerksamkeit der Politik hat sich seit etwa 20 Jahren massiv von der Förderung der (Produktiv-)Vermögensbildung der Arbeitnehmer hin zur Förderung der (Alters-)Vorsorge verlagert. So kommen beispielsweise heute die allermeisten Arbeitnehmer mangels notwendiger Anpassungen der Einkommensgrenzen des 5. Vermögensbildungsgesetzes nicht mehr in den Genuss der Arbeitnehmersparzulage, was die Attraktivität der staatlich geförderten Vermögensbildung erheblich einschränkt.
Benachteiligt ist die Mitarbeiterbeteiligung auch hinsichtlich der Fördermöglichkeiten seitens der Unternehmen. Hier sieht das Gesetz lediglich einen steuer- und sozialabgabenfreien Betrag von 360 € pro Jahr und Mitarbeiter vor, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für eine Beteiligung am Ka-pital des Unternehmens überlassen kann. Hingegen können Arbeitnehmer mehr als 4.500 € Euro pro Jahr mit nachgelagerter Besteuerung in eine betriebliche Altersversorgung (BAV) investieren.
Diese einseitige Ausrichtung der Förderung auf die (betriebliche) Altersversorgung wird seit Jahren von der AGP bemängelt, da sie aus ihrer Sicht zu einer einseitigen Bevorzugung einer Anlageform führt, die zumindest im Vergleich zu Investitionen in Produktivkapital (Unternehmensbeteiligungen, Fonds, Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung) kostenintensiver, weniger rentabel und mit bürokratischen Reglementierungen überladen ist. Die AGP fordert daher neue Konzepte und Ideen und vor allem neue Prioritäten auf Seiten der Politik, wenn sich an der Situation der ungleichen Vermögens-verteilung nachhaltig etwas ändern soll.
Neuer Ansatz in der Vermögenspolitik
Einen zentralen Ansatz zur Förderung der Vermögensbildung sieht die AGP im Einstieg in die nachgelagerte Besteuerung, womit das Instrumentarium des Vermögensbildungsgesetzes ergänzt oder gar abgelöst werden könnte. Arbeitnehmer könnten zum Beispiel einen Freibetrag für die nachgelagerte Besteuerung bekommen - beispielsweise wie in Österreich 1.200 Euro pro Jahr –, den Sie dann sowohl in eine Beteiligung am Arbeit gebenden Unternehmen als auch in Aktien oder Fondsbeteiligungen investieren können. Die Entscheidung über die Verwendung des Freibetrages sollte bei den Arbeitnehmern liegen.
Weitergehende Vorschläge der AGP beziehen sich darauf, einen einheitlichen Freibetrag für die nachgelagerte Besteuerung von Aufwendung für Vorsorge und Vermögensbildung zu schaffen oder den Freibetrag für die BAV für Einlagen in Fondssparpläne oder in das eigene Unternehmen zu öffnen.
Solch eine ausgewogene Förderung, die alle Anlageformen umfasst und nicht einseitig auf Produkte der Altersvorsorge setzt, kann einen Beitrag dazu leisten, einer weiteren Polarisierung der Gesell-schaft mit einer kleinen Gruppe von Eigentümern am Produktivkapital auf der einen und einer gro-ßen Gruppe von Nichteigentümern mit real stagnierendem oder schrumpfendem Arbeitseinkommen auf der anderen Seite langfristig zu begegnen. So begründete die damalige Bundesregierung die Gesetzesinitiative zur Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung im Jahr 2008 mit einem „Gebot wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Gerechtigkeit, dass Beschäftigte am Ertrag der Volkswirtschaft gerecht und ausgewogen teilhaben“. Dieser Anspruch ist bislang nicht eingelöst worden.









