(openPR) Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ein sehr heißes Eisen angefasst, die Altersversorgung für Selbständige. Jeder Selbständige konnte bisher seine Altersversorgung selbst bestimmen, was durch die Vorstellung von Ursula von der Leyen in eine Pflichtversicherung geändert werden soll.
Aus Sicht des Gesetzgebers sollen die Selbständigen verpflichtet werden, Beiträge aufzuwenden, die eine Versorgung über dem Grundsicherungsniveau ermöglichen soll.
Schon seit vielen Jahren steht das Thema Altersversorgung auf der Agenda von verantwortungsvollen Versicherungsmaklern, so Helmut Jäger; denn es ist offensichtlich, dass sich hier eine Schere auftut, die nur schwer zu schließen ist.
Es ist nicht der fehlende Wille, sondern die fehlenden Mittel, die es dem Selbständigen schwer machen, seine Altersversorgung in notwendigem Umfang aufzubauen. Hinzu kommt, dass für bereits abgeschlossene private Rentenversicherungsverträge wichtige Leistungsbausteine fehlen, die zur optimalen Gestaltung einer Altersversorgung für Selbständige notwendig sind.
Beispielhaft genannt werden sollen:
• Eine Leistungsdynamik der Altersversorgung bei Berufsunfähigkeit,
• Die Leistungsdynamik der Berufsunfähigkeits – Rente als Inflationsausgleich,
• Eine maximale Rentengarantiezeit, oder ein Baustein zur Hinterbliebenenversorgung, wenn eine Familie vorhanden ist.
Die Krankenversicherungspflicht zeigt auf, dass es nicht allein mit einem Gesetz getan ist,
ein Problem zu lösen. Die Mittel müssen zur Verfügung stehen, um das Gesetz zu erfüllen.
Die hohen Beitragsrückstände bei der GKV und der PKV sind ein sichtbares Zeichen fehlender, finanzieller Möglichkeiten.
Wir sehen es mit zunehmender Sorge, dass ein bestimmter Typ von selbständigem Unternehmer über keine oder unzureichende finanzielle Mittel verfügt, um für seine Altersversorgung zielgerichtet vorzusorgen. Ursula von der Leyen sieht sicher auch die enormen Zusatzkosten, die durch diese Situation auf den Steuerzahler zukommen.
Wir Versicherungsmakler, so Helmut Jäger, haben die Hand am Puls und sehen die Schwierigkeiten, die zusätzlich entstehen, wenn aus einem gut gemeintem Gesetz eine Katastrophe für den Selbständigen herauf beschworen wird. Ein Gesetz allein reicht nicht aus, um das Problem der Altersversorgung für Selbständige zu lösen.
Anders als bei der Krankenversicherungspflicht und bei der Riester - Gesetzgebung, sollte Sach- und Fachverstand eingesetzt werden, um Lösungen zu erarbeiten, die der Problematik dieser Personengruppe gerecht wird.






