(openPR) Im Zuge der Gesundheitsreform wurde eine Krankenversicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Demnach müssen sich zuletzt gesetzlich Krankenversicherte mit einem Beitragssatz freiwillig versichern, der sich an einem fiktiven Mindesteinkommen orientiert. Obwohl Selbständige dies z.T. nicht erreichen, werden knapp 160 Euro pro Monat berechnet. Demnach zahlt mancher der "versicherungspflichtigen freiwilligen" Versicherten mehr als ein "nur" versicherungspflichtiges Mitglied. Bei gleichem Einkommen.
Die Krankenkassen rechtfertigen ihr Handeln z.T. mit dem Hinweis auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1991. Gerade jene Rechtsprechung des BSG (Entscheidung vom 07.11.1991, 12 RK 37/90) wurde nach Einführung der Versicherungspflicht im Gesetz nicht berücksichtigt: „Versicherungspflichtige durften bei niedrigem Einkommen zu Lasten der Versichertengemeinschaften beitragsmäßig entlastet werden.“ Höhere Beiträge für freiwillige Mitglieder wären aufgrund der Freiwilligkeit im Sinne einer Wahlmöglichkeit zulässig. „Freiwillige Mitglieder können auch anders als Pflichtversicherte jederzeit mit einer kurzen Kündigungsfrist austreten.“ Gerade diese Wahlmöglichkeit besteht aufgrund der eingeführten Pflichtversicherung nicht mehr. Demnach widerspricht eine fiktive Mindesteinnahme und der daraus abgeleitete höhere Beitrag der höchstrichterlichen Entscheidung. Im Gesetz wurde dies nicht berücksichtigt.
Aber: Jeder Beitragsbescheid enthält ja eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Wen wundert es also, dass die Krankenkassen so hohe Überschüsse erzielen. Und dass trotzdem Geld an anderer Stelle fehlt.
Die GGLW schafft und fördert alle Einrichtungen und Maßnahmen, die der Rettung aus dem deutschen Watt dienen.
Der allgemeine Rettungsdienst soll an einer öffentlichen Straße in gut 90% aller Fälle nach einer Viertelstunde eintreffen. Ein Verletzter kann sich im Watt mehrere Kilometer von einer Straße entfernt auf unbefestigtem Boden befinden. Aktuell bewegen sich die Rettungskräfte (je nach örtlichen Begebenheiten) zu Fuß im Watt.
Sie können finanziell dazu beitragen, dass der Nordsee-Urlaub sorgenfrei bleiben kann. Werden Sie Fördermitglied. Ab 1,- pro Monat. www.gglw.de/Foerdermitglied.pdf
Für Spenden nutzen Sie bitte:
Spendenkonto: 019 203 510 3
Bankleitzahl: 218 523 10
Bank: Sparkasse Hennstedt-Wesselburen
Oder senden Sie eine SMS mit dem Kennwort GGLW an die 81190
(2,00 € zzgl. SMS-Kosten, davon erhält die GGLW 1,83 €)










