(openPR) Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Existenzgründer !
Einführung einer obligatorischen Altersvorsorgepflicht für Selbständige nach dem „neuen“ Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit-und Soziales vom 07.08.2012.
Ab dem Jahr 2013 soll eine „obligatorische“ Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen und Existenzgründer eingeführt werden. In dem Vorgängerentwurf war noch von einer zwingenden Pflichtversicherung für alle Selbstständigen und Existenzgründer die Rede. Nun soll der Selbstständige verpflichtet ( obligatorisch ) werden, eine Altersvorsorge aufzubauen.
Der Selbstständige und der Existenzgründer hat aber die Wahl zwischen einer Altersvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung oder in einer privaten Versicherung.
Was bedeutet dies:
Die Pflichtversicherung für Selbstständige nach § 2 Nr. 9 SGB VI und die Handwerkerpflichtversicherung werden ersatzlos gestrichen.
Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung mit dem Ziel der Armutsprävention.
Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden.
Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen erleichtert werden.
Es wird eine zentrale Melde-und Überwachungsstelle eingerichtet. Dies soll nach den bisherigen Überlegungen die Deutsche Rentenversicherung Bund werden.
Selbstständige, die erst im rentennahen Alter eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen (über 58-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen.
Es sind großzügige Übergangsfristen geplant:
Für heute bereits 50-Jährige gilt die Vorsorgepflicht nicht und für bereits jetzt selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, werden weniger strenge Anforderungen an die Vorsorge gestellt (pragmatische Übergangsregelungen). Die Vorsorgeverpflichtung greift voll bei den Personen, die 30 Jahre und jünger sind.
Eine Prognose über den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens kann man nicht treffen. Sollte aber der Referentenentwurf tatsächlich so als Gesetz verabschiedet werden, treffen auf die Selbstständigen und Existenzgründer vielerlei Gestaltungsmöglichkeiten zum Aufbau einer Altersvorsorge. Ob man dabei immer den Weg aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehen sollte, sollte gut überlegt sein.
Sollten der Referentenentwurf umgesetzt werden, wird auf die Selbstständigen und Existenzgründer ein großer Beratungsbedarf zu kommen, damit die bestehenden Sach-und Rechtsfragen geklärt werden.
Nochmals:
Es besteht zwingend die Pflicht zum Abschluss einer Altersvorsorge. Den Weg dahin soll der Selbstständige allein wählen können.
Wir werden die Entwicklung abwarten und weiter über dieses sehr wichtige Thema informieren.
Ihr Rentenberater und Rechtsanwalt Peter Knöppel
Quelle: www.anwaltsofort-halle.de











