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Steuertipps für Existenzgründer und Start-ups

Bild: Steuertipps für Existenzgründer und Start-ups

(openPR) Kostenloser Ratgeber mit wichtigen steuerlichen Informationen

Mannheim, 10. Juli 2014. Wie komplex das deutsche Steuersystem gerade für Selbstständige ist, wissen die Experten der Akademischen Arbeitsgemeinschaft, einer Tochter des internationalen Informationsdienstleisters Wolters Kluwer, aus Ihrer täglichen Arbeit. Seit über 40 Jahren erstellen sie Ratgeber zu Steuerthemen; ihre Erfahrung zeigt: Viele Existenzgründer und Start-up-Unternehmen setzen sich nicht ausreichend mit dem Thema Steuern auseinander. Dabei zahlen sich steuerrechtliche Kenntnisse oft in barer Münze aus. Um Selbstständigen den Einstieg zu erleichtern, haben die Steuertipps-Experten wichtige steuerliche Informationen für Existenzgründer zusammengetragen und daraus einen kompakten Ratgeber erstellt, den sie unter www.steuertipps.de/existenzgruender zum kostenlosen Download anbieten.



Anfängerfehler vermeiden
Die Steuertipps-Experten erklären beispielsweise, was Existenzgründer schon bei der Anmeldung ihrer selbstständigen Tätigkeit beachten müssen. Ein wichtiger Tipp: Das Recht zum Betriebsausgabenabzug gilt auch für Vorbereitungshandlungen, die bereits vor der Betriebseröffnung stattfinden. Ebenfalls zum Start muss die selbstständige Tätigkeit einer Einkunftsart zugeordnet werden. Probleme bereitet hier oft die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften. Die steuerlichen Konsequenzen aus gewerblichen Einkünften sind allerdings bei Weitem nicht so dramatisch wie oft kolportiert. In Zeitschriften und Internetforen taucht immer wieder das Schreckgespenst Gewerbesteuer auf. Das sollten Existenzgründer jedoch nicht fürchten, denn Einzelunternehmer müssen erst bei einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro mit einer Gewerbesteuerbelastung rechnen und die Zahlungen werden zum größten Teil auf die Einkommensteuer angerechnet.

Gewinne und Ausgaben richtig ermitteln
Existenzgründer müssen entscheiden, mit welcher Methode sie ihren Gewinn ermitteln: der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder der Bilanzierung. Die meisten Gründer entscheiden sich für die EÜR, weil sie recht schnell und günstig selbst erstellt werden kann. Zur Gewinnermittlung über die EÜR sind alle Selbstständigen berechtigt, die Einkünfte aus freiberuflicher Arbeit erzielen. Gewerbetreibenden steht die EÜR dagegen nur so lange offen, wie sie ihr Unternehmen nicht in das Handelsregister eintragen, ihr Jahresgewinn nicht über 50.000 Euro und ihr Jahresumsatz nicht über 500.000 Euro liegt. Ausführlich erklären die Steuertipps-Experten, was im Bereich der Betriebsausgaben zu beachten ist, um Steuern zu sparen, beispielsweise, wenn es um die Einbringung von Gegenständen aus dem Privatvermögen, das Home Office oder Neuanschaffungen geht.

Am Thema Steuern kommt keiner vorbei
Abschließend gibt die Redaktion zahlreiche Umsatzsteuer-Tipps. Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, gehört zu den wichtigsten Steuerarten, mit denen Selbstständige in Berührung kommen. Die Experten erklären, was hinsichtlich Vorsteuerabzug, Steuerschuldnerschaft, Eingangs- und Ausgangsrechnungen zu beachten ist.
Der Ratgeber der Steuertipps-Redaktion hilft Existenzgründern und Start-ups beim Einstieg in das Thema Steuern. Denn Fakt ist: Am Finanzamt kommt keiner vorbei und es lohnt sich, zu wissen, wo und wie sich gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit Steuern sparen lassen. Dafür ist der Ratgeber, der zum kostenlosen Download als PDF (20 Seiten) auf steuertipps.de zur Verfügung steht, eine hilfreiche erste Grundlage.

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