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INFINUS AG: Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & Bontschev

21.11.201318:17 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: INFINUS AG: Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & Bontschev
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel

(openPR) 21.11.2013 – Die Anlegerschutzgemeinschaft der Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und BONTSCHEV hat am 20.11.2013 in Dresden zwei Informationsveranstaltungen für geschädigte Anleger durchgeführt. Die Veranstaltungen waren ein voller Erfolg. Jeweils ca. 160 Anleger wurden über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert.




Rechte und Pflichten im Insolvenzverfahren

Im Mittelpunkt der Vorträge stand das Insolvenzverfahren der Future Business KG aA. Hier erfuhren die betroffenen Anleger zuerst, dass der Insolvenzverwalter Dr. Kübler nicht automatisch alle Gläubiger berücksichtigen wird. Denn im Insolvenzverfahren bzw. in der Insolvenztabelle finden nur diejenigen Anleger Berücksichtigung, die ihre Forderung besonders anmelden. Die Anleger der Future Business KG aA sind deshalb aufgefordert, selbst aktiv zu werden.


Weitere Insolvenzverfahren im Konzern

Wichtig ist, dass zwischen den verschiedenen emittierenden Gesellschaften im Konzern strikt zu unterscheiden ist. Das bedeutet z.B., dass die Anleger der PROSAVUS AG ihre Forderungen in einem anderen Insolvenzverfahren anmelden müssen. Gleiches gilt für die ecoConsort AG, bei der am 19.11.203 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet wurde.


Unterschiedliche insolvenzrechtliche Behandlung der Anlageformen

Die Information, dass den verschiedenen Anlageformen der Future Business KG aA im Insolvenzverfahren eine unterschiedliche Behandlung droht, verursachte großes Erstaunen. Die Orderschuldverschreibungen werden im Insolvenzverfahren besser gestellt als z.B. die nachrangigen Darlehen und Genussrechte. Die Anleger der beiden letztgenannten Anlageformen dürften in der Insolvenztabelle nur dann Berücksichtigung finden, wenn sie mit Hilfe eines Fachanwaltes für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre Forderungen anmelden.


Schadensersatzansprüche

Die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und Anwaltskanzlei BONTSCHEV zeigte auch auf, dass den betroffenen Anlegern regelmäßig Schadensersatzansprüche zustehen dürften. Es wurden u.a. Ansprüche aus Anlageberatung, Prospekthaftung und Delikt erörtert. Die Anleger der Future Business KG aA erhielten den Hinweis, dass die Identifizierung der richtigen Anspruchsgegner nicht nur von der rechtlichen Haftungssituation abhängig ist, sondern auch wirtschaftliche Überlegungen anzustellen sind. Hier wird in der Folgezeit auch an eventuelle Haftpflichtversicherungen zu denken sein.



Komplexe Rechtssituation

Die rechtliche Situation im Insolvenzverfahren ist schon deshalb extrem komplex, da die Future Business KG aA mehrere hundert Emissionen getätigt hat. Dies dürfte im Insolvenzverfahren zu weiteren, noch nicht überschaubaren Problemen führen. Bemerkenswert ist auch, dass oft gleich mehrere Familienmitglieder von der Pleite der Future Business KG aA betroffen sind. Die Anlegerschutzgemeinschaft der Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und BONTSCHEV vertritt deshalb nicht selten Familien, denen der Verlust des gesamten Vermögens droht.

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und die Anwaltskanzlei Bontschev sind zugunsten der INFINUS-Anleger eine Kooperation eingegangen und haben eine überregionale Anlegergemeinschaft gegründet. Die Bündelung von Know-How und der Standortvorteil der Anwaltskanzlei Bontschev mit Sitz in Dresden ermöglicht den Betroffenen eine optimale Interessenwahrnehmung.

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