(openPR) Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Kapitalanleger der Care Life Gruppe angeschrieben. Es ist zu befürchten, dass die Betroffenen Opfer krimineller Machenschaften geworden sind. Nach der Pleite bei der Göttinger Gruppe deutet sich am Grauen Kapitalmarkt ein neuer Skandal an:
Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat in einem Rundschreiben vom 14.06.2007 Anleger der Care Life Gruppe angeschrieben. Da staatsanwaltliche Ermittlungen regelmäßig nur dann eingeleitet werden, wenn für eine Straftat hinreichender Tatverdacht besteht, bedeutet dies für die Anleger nichts Gutes.
Die Care Life Gruppe bot Anlegern Beteiligungen an der Care Life Investment Trust AG & Co. KG bzw. Care Life Investment Trust II AG &Co. KG an. Vermeintliches Konzept war u.a. sowohl im Inland als auch im Ausland Immobilien zu erwerben und zu vermitteln. Gegenüber den Anlegern wurde angegeben, in den nationalen und internationalen Immobilienmarkt bzw. in den Betrieb von Kliniken und Pflegeheimen zu investieren. Jetzt stellt sich heraus, dass dies alles nur Luftschlösser waren: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Würzburg war der Unternehmensleitung von Beginn an klar, dass die zugesicherte Kapitalrückzahlung zum Laufzeitende sowie die prognostizierte Rendite nicht nur nicht zu erwarten, sondern vielmehr von vornherein ausgeschlossen war.
„Der Graue Kapitalmarkt wird in Deutschland mehr und mehr zum Tummelplatz für Kriminelle“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Stuttgarter Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „es ist höchste Zeit, dass die Politik sich dieses volkswirtschaftlichen Problems ernsthaft annimmt. Schließlich geht es am Kapitalmarkt um die private Altersvorsorge weiter Bevölkerungskreise.“
Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist schon seit längerer Zeit mit der Care Life Gruppe befasst und betreut sehr erfolgreich die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft Care Life . In einigen Fällen konnte erreicht werden, dass die Anleger 100 % ihres verloren geglaubten Kapitals zurück erhalten haben.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Care Life anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de/
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.













