(openPR) Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt gegen die Unternehmensverantwortlichen der Care Life Gruppe wegen Untreue und Betrug. Anlagevermittler behindern die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Das Ausmaß des Anlageskandals rund um die Care Life Gruppe wird immer größer.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bzw. des Amtsgerichts Würzburg war die den Kapitalanlegern versprochene Rendite nie zu erzielen. Die Unternehmensverantwortlichen hatten von Anfang an vor, die Einlagen der Kommanditisten zu gesellschaftsfremden Zwecken zu verwenden.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass ihre Ermittlungen nur dazu dienen, die verantwortlichen Täter einer Bestrafung zuzuführen. Zum Zwecke der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen empfiehlt sie deshalb den Geschädigten, anwaltlichen Beistand einzuholen. Besonders geeignet sind Rechtsanwälte, die sich auf das Kapitalanlagerecht spezialisiert haben.
Skandalös ist, dass Vermittler von Beteiligungen an der Care Life Gruppe die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen behindern. Der Stuttgarter BSZ® e. V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar liegt ein Vermittlerschreiben vor, in welchem wahrheitswidrig behauptet wird, dass „eine Sammelklage gegen die Care Life Gruppe eingeleitet wird“. Außerdem wird in diesem Schreiben eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit einer Kanzlei beworben, die empfiehlt, den Zeugenfragungsbogen der Staatsanwaltschaft Würzburg einstweilen nicht zurück zu senden.
In einer solchen dubiosen ARGE sind die Anleger erheblichen Beschränkungen ausgesetzt. Diese ARGE ist eine Kooperation zwischen Vermittlern und Kanzleien zum Nachteil der Anleger. Eine solche Kooperation beschränkt systematisch den Anlegerschutz.
Besser ist eine starke Interessengemeinschaft, in der zur Kostenreduzierung die Interessen der Anleger gebündelt werden. Eine solche starke Gemeinschaft verfolgt die Interessen ihrer Mitglieder in jeder Richtung, ohne den Einzelfall aus den Augen zu verlieren.
Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar geben Care Life-Geschädigten eine erste Orientierung. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 27.06.2007, 19.30 Uhr im Maritim Hotel Würzburg, Pleichertorstr. 5, 97070 Würzburg werden den Betroffenen ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft Care Life anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de /
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.06.2007 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Ansprechpartner Horst Roosen
Telefon: 06071-823780
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Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.











