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INFINUS AG: Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV

02.12.201316:20 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: INFINUS AG: Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel
Rechtsanwalt Dr. Heinz O. Steinhübel

(openPR) 28.11.2013 – Die Negativschlagzeilen um die Future Business Gruppe reißen nicht ab. Weitere Tochtergesellschaften befinden sich im vorläufigen Insolvenzverfahren. Allerdings sind die betroffenen Anleger nicht rechtlos gestellt.


Weitere Insolvenzanträge



Mittlerweile haben weitere Unternehmen der Future Business und Prosavus Gruppe Insolvenzanträge gestellt. So wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die INFINUS PR & Marketing GmbH (Az: 532 IN 2301/13), die ecoConsort AG (Az: 531 IN 2288/13), die FuBus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH (Az: 532 IN 2289/13), die Capital Business GmbH (Az: 532 IN 2299/13), die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH (Az: 532 IN 2302/13), die INFINUS Hausverwaltungs GmbH (Az: 532 IN 2303/13) sowie über die INFINUS AG Ihr Kompetenzpartner (Az: 532 IN 2300/13) eröffnet. Die Entwicklung der weiteren Unternehmen der Future Business und Prosavus Gruppe bleibt abzuwarten.

Forderungsanmeldung und Vertretung im Insolvenzverfahren

Die Aufgabe der jeweiligen vorläufigen Insolvenzverwalter besteht darin, zu prü-fen, ob ausreichend Masse vorhanden ist, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Vermögen zu sichern und zu erhalten. In der Regel wird der Gesellschaft ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Es ist damit zu rechnen, dass voraussichtlich im Februar 2014 das Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters der Future Business KG aA vorliegt und das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Anleger müssen dann ihre Forderungen bei dem Insolvenzverwalter anmelden. Die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV empfiehlt betroffenen Anlegern zur Vermeidung von Rechtverlusten einen Rechtsanwalt mit der Anmeldung der Forderung und der Vertretung im Insolvenzverfahren zu beauftragen. Bereits jetzt vertritt die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV Anleger mit einem Anlagevolumen im Millionenbereich.

Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

Anleger, die durch Vermittler der INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut beraten wurden, können bei einer fehlerhaften Anlageberatung aufgrund des Haftungsda-ches Schadensersatzansprüche gegen die INFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut geltend machen. Die Anlegerschutzgemeinschaft Dr. Steinhübel & BONTSCHEV prüft ferner die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Prospekthaftung und deliktischem Handeln. Die Identifizierung der richtigen Anspruchsgegner ist dabei nicht nur von der rechtlichen Haftungssituation abhängig, sondern es sind auch wirtschaftliche Überlegungen im Hinblick auf die Solvenz des Anspruchsgegners anzustellen.

Überregionale Anlegergemeinschaft

Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzleien Dr. Steinhübel Rechtsanwälte und die Anwaltskanzlei BONTSCHEV sind zugunsten der INFINUS-Anleger eine Kooperation eingegangen und haben eine überregionale Anleger-schutzgemeinschaft gegründet. Die Bündelung von Know-How und der Standortvorteil der Anwaltskanzlei BONTSCHEV mit Sitz in Dresden ermöglicht den Betroffenen eine optimale Interessenwahrnehmung.

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