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Kreditnehmer der Privatbank Reithinger: Gläubiger oder Schuldner?

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(openPR) Bei den Kreditnehmern der Privatbank Reithinger scheint es sich überwiegend um Gläubiger des Bankhauses zu handeln. Viele Darlehensnehmer sind infolgedessen nicht nur berechtigt, die Rückzahlung des Darlehens zu verweigern; sie können darüber hinaus sämtliche bisher geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen als Insolvenzgläubiger erstattet verlangen.



Der Insolvenzverwalter Müller-Feyen bestätigte in seinem Bericht an die Gläubigerversammlung am 01.02.2007 die Auffassung der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar. Ob überhaupt eine nennenswerte Quote an die Gläubiger verteilt werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob die Kreditnehmer der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG bzw. ihrer Rechtsvorgängerin, der C&H Credit- und Handelsbank AG, als Gläubiger oder Schuldner dem Bankhaus gegenüber stehen.

In Zahlen bedeutet dies Folgendes: Die Bank hat bisher Darlehensforderungen in Höhe von € 98 Mio. verteilt auf ca. 6.000 Darlehensnehmer in ihrer Bilanz ausgewiesen. Sollten sämtliche Kreditkunden erfolgreich Einwendungen gegen diese Forderungen erheben, so könnte die Bank ihre Forderungen nicht nur nicht realisieren; sie wäre darüber hinaus verpflichtet, Zins- und Tilgungsleistungen in Höhe von rund € 100 Mio. an die Kreditnehmer zurückzuzahlen.

Darlehensnehmer, die ein Darlehen zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutschlandfonds KG, der 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG sowie der 3. Realwert KG in Anspruch genommen haben, können sich regelmäßig auf die Unwirksamkeit ihrer Kreditverträge berufen, wenn diese durch die Procurator Treuhand GmbH zustande gekommen sind. Dies bestätigte das OLG Frankfurt a.M. für eine Beteiligung an der Deutschlandfonds KG mit Urteil vom 22.12.2004.

Der Rechtsstreit ist zurzeit vor dem Bundesgerichtshof anhängig. Der Insolvenzverwalter hat bereits mitgeteilt, dass er bis zu einer endgültigen höchstrichterlichen Entscheidung durchaus vergleichsbereit sei. „Dies überrascht uns nicht“, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Johst von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „wir gehen davon aus, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigen wird. Gleichwohl ist es ratsam, jetzt schon aktiv zu werden, um eine schnelle Rückabwicklung der Darlehensverhältnisse zu erreichen. Betroffene Anleger sollten sich unbedingt an einen Rechtsanwalt wenden, der über langjährige Erfahrung bei Bankpleiten verfügt.“

Die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar ist auf das Kapitalmarkt-, Bank- und Börsenrecht spezialisiert. Die Rechtsanwälte vertreten in ganz Deutschland sowohl Privatanleger als auch institutionelle Investoren. Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit stehen Haftungsfragen des Kapitalmarkts und der präventive Anlegerschutz. Laut JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2006/2007 nimmt die Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar erneut eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Die renommierte Nomos Verlagsgesellschaft zählt die Kanzlei „zur ersten Riege der Anlegerkanzleien in Deutschland“.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Reithinger Bank" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich ver-halten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessenge-meinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entschei-dung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusam-menschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sam-meln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapi-talanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemein-schaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfol-gung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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