(openPR) Dresden, 18. Juni 2007 - Im Fall der insolventen Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG (Aktenzeichen: 40 IN 282/06) können Anleger, die einen Kredit zur Finanzierung ihrer Beteiligungen an der Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. Deutschlandfonds KG sowie 2. Deutschlandfonds KG, der Ancon GmbH & Co. Europapark KG und der Beamten-Selbsthilfe in Bayern & Co. 3. Realwert KG aufgenommen haben, wieder neue Hoffnung schöpfen.
Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 22.12.2004 (Aktenzeichen: 9 U 94/03) entschied, sind Darlehensverträge unwirksam, bei denen eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einem Treuhandauftrag bevollmächtigt wurde, für einen Anleger eine Beteiligung an einer Fondgesellschaft herbeizuführen und gleichzeitig zur Finanzierung dieses Beitritts einen Darlehensvertrag im Namen des Anlegers abzuschließen. Zurzeit ist dieser Rechtsstreit beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe anhängig. Von seinem Ausgang wird es abhängen, ob die geschädigten Anleger weiter Raten auf laufende Kredite zahlen müssen oder vom Kreditvertrag loskommen. Es spricht jedoch einiges dafür, dass der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Frankfurter Oberlandesgerichts bestätigen wird.
In diesem Fall haben Anleger die Möglichkeit Ihren entstandenen Schaden zur Insolvenztabelle anzumelden. Dazu kann allen Anlegern nur geraten werden, da insbesondere Schadenersatzforderungen auf Rückzahlung geleisteter Darlehensraten nicht durch die Einlagensicherung Deutscher Banken gesichert sind. Die Frist zur Forderungsanmeldung ist bis zum 11.11.2007 verlängert worden.
Mittlerweile hat der Insolvenzverwalter der Reithinger Privatbank GmbH & Co. KG sämtliche Forderungen bezüglich der Darlehensverträge vorläufig bestritten. Des Weiteren werden die Kreditnehmer durch den Insolvenzverwalter angeschrieben und zur Zahlung der Raten auf laufende Kredite aufgefordert. Teilweise werden Vergleiche angeboten.
Um sich alle Möglichkeiten offen zu halten sollten betroffene Anleger umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen und Tilgungs- bzw. Rückzahlungsverlangen seitens des Insolvenzverwalters zunächst ablehnen. Die Möglichkeit der Rückabwicklung der Darlehen sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen sollte umfassend durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden.
Die Kanzlei Scharl Schenk Scheuffler vertritt seit Jahren erfolgreich zahlreiche betroffene Kapitalanleger. Auch im Verfahren gegen die insolvente Reithinger Privatbank GmbH & Co. KG betreut die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei wieder mehrere Mandate.
Für Fragen in dieser Angelegenheit stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Oliver Scheuffler und Herr Rechtsanwalt Christian Krösch im Büro Dresden gerne zur Verfügung.
Rechtsanwälte Steuerberater
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