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WGF: Das ist jetzt zu beachten

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(openPR) Das Amtsgericht Düsseldorf (Az. 504 IN 269/12) hat dem Insolvenzantrag der WGF AG stattgegeben. Zahlreiche WGF-Anleger fragen sich seitdem, was das Insolvenzverfahren für sie bedeutet bzw. bringen wird. Die Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V., welche die Interessen der Anleger bündelt, beantwortet die sich stellenden Fragen.



Fragwürdige „Insolvenz in Eigenverwaltung“
Die vom Amtsgericht Düsseldorf angeordnete „Insolvenz in Eigenverwaltung“ wurde von zahlreichen Anlegerschützern heftig kritisiert. Gleichwohl kündigte Bernd Depping, der sog. „Sanierungsvorstand“ der WGF AG am 19.12.2012 an, dass das Unternehmen über ein Insolvenzplanverfahren saniert und fortgeführt werden soll. Fraglich ist allerdings, ob dieser Plan im Interesse der WGF-Anleger realisiert werden kann. Denn es ist beabsichtigt, dass die WGF AG sich aus dem bisherigen Geschäft, dem Immobilienhandel, zurückzieht und stattdessen die Projektentwicklung weiter ausbaut.

Abfindungsangebot der Valora Effekten Handel AG
Für Verunsicherung bei den geschädigten WGF-Anlegern sorgt auch ein Abfindungsangebot der Valora Effekten Handel AG. Diese bietet Inhabern der WGF-Hypothekenanleihe (09/14) den Erwerb zu einem Preis von 15,25 % des Nennbetrags an. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel von der Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V. rät hier eher zur Zurückhaltung und empfiehlt stattdessen die Einschaltung eines BSZ-Anlegerschutzanwaltes zur Sicherung der Anlegerrechte im Insolvenzverfahren.

Schadensersatzansprüche der WGF-Anleger
Es ist davon auszugehen, dass vielen WGF-Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen. Die rechtlichen Möglichkeiten der Inhaber von WGF-Hypothekenanleihen unterscheiden sich aber erheblich von denen, die WGF-Genussscheine erworben haben. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt auch die Stiftung Warentest den WGF-Anlegern, einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zur Überprüfung ihrer Ansprüche einzuschalten.

Registrierung auf der WGF-Homepage
Auf der WGF-Homepage werden die WGF-Anleihegläubiger aufgefordert, sich registrieren zu lassen. Nach Angaben des „Sanierungsvorstands“ Bernd Depping kennt die WGF AG weder die Namen noch die genaue Anzahl der WGF-Anleihegläubiger. Die Interessengemeinschaft „WGF AG“ des BSZ e.V. befürwortet, bereits die Registrierung von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vornehmen zu lassen. Auf diese Art und Weise ist die vollumfängliche Interessenwahrnehmung nicht nur im Insolvenzverfahren, sondern auch im Falle späterer Schadensersatzprozesse gesichert.

Der BSZ e.V. konnte für die Interessengemeinschaft WGF AG mit den Kanzleien Dr. Späth Rechtsanwälte, CLLB Rechtsanwälte und Dr. Steinhübel Rechtsanwälte inzwischen drei der führenden Kanzleien in Deutschland im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht, speziell im Bereich Inhaberschuldverschreibungs- und Anleiherecht, also in dem Anleger mit Anleihen geschädigt wurden, wie im gegenwärtigen Fall, für die Zusammenarbeit gewinnen. Jede dieser Kanzleien ist bereits seit ca. 10 Jahren fast ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit Inhaberschuldverschreibungen Verluste erlitten haben, große Erfolge erzielen.

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog.„Schrottimmobilien“ und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift „FOCUS“ (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift „Capital“(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „WGF-Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=1c4acabd4ecb15641122a893944688f3

Dieser Text gibt den Beitrag vom 05. Januar 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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