(openPR) Die schlimmsten Befürchtungen haben sich nunmehr bewahrheitet. Die WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG („WGF“) hat heute (11.12.2012) bei dem Amtsgericht Düsseldorf Insolvenzantrag gestellt und strebt die Abwicklung in Eigenregie an. Daher wird kein Insolvenzverwalter, sondern ein sog. Sachwalter eingesetzt, der zusammen mit dem Vorstand eine Sanierung des Unternehmens versuchen soll.
Die von WGF mehrfach hinausgezögerte Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2011 ließ erahnen, dass die Zahlen desaströs sein werden. Der nunmehr veröffentlichte Jahresabschluss weist einen Bilanzverlust von € 71.3 Mio. aus.
Die Zeichner der am 15.12.2012 fälligen Anleihe WGFH06 über nominal € 50 Mio. werden zunächst kein Geld erhalten. Die Rückzahlung wurde nach Angaben der WGF bis auf weiteres ausgesetzt. WGF-Anleger sollten nicht dem Irrglauben unterliegen, dass die sog. erstrangige Immobilienanleihe mündelsicher war oder ist.
Die Besicherung der Anleihevolumina durch Grundschulden erfolgte nicht zu hundert Prozent, sondern im Falle der ersten Anleihe z.B. nur bis zu einer Beleihungsgrenze von maximal 90 Prozent des Verkehrswertes. Wenn sich nunmehr herausstellen sollte, dass die Immobilien überbewertet waren, werden die Anleger über die Besicherungslücke hinaus weitere Verluste erleiden.
Die von WGF beantragte Insolvenz in Eigenverwaltung müssen die Anleger verhindern, damit die bisher Verantwortlichen (z.B. Vorstand, Aufsichtsrat, Mittelverwendungskontrolleur, Treuhänder etc.) die bislang gezeigte Verschleierungstaktik nicht weiter betreiben können. Es geht jetzt um lückenlose Aufklärung der Geschehnisse und Verantwortlichkeiten. Diese darf nicht denjenigen überlassen werden, die diese Pleite verursacht oder die Strukturen entworfen haben. Wir empfehlen Anlegern, sich zu organisieren, um ihre Gläubigerrechte gemeinsam wahrzunehmen.
Die WGF hat in den letzten Jahren aus Gründen der Bilanzkosmetik ein für den normalen Anleger nicht mehr durchschaubares Firmengeflecht geschaffen. Wir empfehlen daher WGF-Anlegern zur Wahrung ihrer Ansprüche dringend, sich fachanwaltlichen Rat zu holen.
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Baum, Reiter & Collegen nehmen laut JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Die Kanzlei wurde bei der Abstimmung des Magazins „Wirtschaftswoche“ über die besten Anlegeranwälte Deutschlands im April 2009 von der Jury auf Platz 1 gewählt. Julius Reiter tritt regelmäßig als Sachverständiger im Bundestag auf. Gerhart Baum war früher Bundesinnenminister.