(openPR) Wie am 11.12.2012 bekannt wurde, hat die WGF AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 270 Insolvenzordnung beim Amtsgericht Düsseldorf gestellt. Danach handelt es sich um einen Antrag, der zunächst eine Eigenverwaltung mit dem Ziel der Sanierung unter der Leitung eines sog. Sachwalters anstelle eines Insolvenzverwalters vorsieht.
Anwälte werden gleichwohl prüfen, wer ggf. für den Schaden aufkommen muss, der insbesondere den gutgläubigen Zeichnern der Hypothekenanleihen entstehen könnte.
Es geht um sechs WGF-Hypothekenanleihen mit Nennwerten von insgesamt knapp 200 Mio. € sowie um zwei WGF-Genussscheine mit geringen Nennwerten. Am 15.12.2012 wäre die Anleihe WGFH06 über 43 Mio. € zur Rückzahlung fällig gewesen. Am 15.03.2013 stünde die Anleihe A0LDUL über 50 Mio. € zur Rückzahlung an.
Jetzt muss sich zeigen, wie viel die Besicherungen wert sind, die für die Anleihegläubiger erstrangig in die Grundbücher eingetragen worden sind. Die Objekte der WGF AG befanden sich per Jahresende 2011 u.a. in Berlin, Leipzig und Frankfurt sowie in NRW. Der Jahresabschluss 2011 ist mit reichlich Verspätung seit dem 11.12.2012 auf der Webseite der WGF AG einsehbar. Die Börse Düsseldorf hatte den Handel mit WGF-Papieren schon Anfang Dezember eingestellt. Am 12.12.2012 ist auch der Handel in Frankfurt eingestellt worden. Verunsicherte Anleger haben dort zuletzt immer niedrigere Kurse akzeptiert, um WGF-Anleihen loszuwerden.
Nicht nur die WGF-AG und ihre Vorstände und Aufsichtsräte, sondern auch die Treuhänderin und der Mittelverwendungskontrolleur müssen sich deshalb auf drängende Fragen nach ihrer Verantwortung gefasst machen, sollte den Anleihegläubigern größerer Schaden trotz ihrer erstrangigen grundpfandrechtlichen Absicherung entstehen. Die zuletzt eingebrochenen Börsenkurse lassen nichts Gutes erahnen.
Banken und freie Finanzdienstleister, die WGF-Anleihen als Berater empfohlen haben, müssen ihrerseits mit Regressforderungen rechnen.
Klaus Dittke
Düsseldorf, 12.12.2012






